Der Europäische Gerichtshof hat die Klage von Greenpeace Energy gegen die Subvention des neuen Atomkraftwerks Hinkley Point zurückgewiesen. Das Gericht hat sich aber überhaupt nicht mit dem Inhalt der Klage beschäftigt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Beschwerde von Greenpeace Energy gegen die Subventionen für den neuen Reaktorblock des Atomkraftwerks Hinkley Point abgewiesen. Damit ist der Hamburger Ökostromversorger in der letzten aller möglichen Instanzen gescheitert, gegen die Milliardenbeträge vorzugehen, mit denen der neue Kernreaktor von der britischen Regierung finanziert wird. Greenpeace Energy sieht in diesen Subventionen eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten von Ökostromanlagen.
Neue Beihilfeleitlinien gefordert
Die Entscheidung des Gerichts stützt sich allerdings nicht auf inhaltliche Fragestellungen. „Das Gericht hat vielmehr bei Greenpeace Energy keine besondere Klageberechtigung gesehen und uns deshalb die Klageberechtigung abgesprochen”, beschreibt Dörte Fouquet von der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held, die Greenpeace Energy im Verfahren vertritt. „Die hohe Hürde, mit der das Gericht praktisch jedes von den Beihilfen benachteiligte Unternehmen im Energiebinnenmarkt als Kläger in dieser Sache ausschließt, steht in krassem Widerspruch zum Selbstverständnis des EuGH als allgemein zugängliche, bürgernahe Instanz”, kritisiert sie. „Der Gerichtshof verkennt damit seine Verantwortung als europäisches oberstes Verwaltungsgericht, das Entscheidungen der Kommission mit grenzüberschreitender Marktauswirkung genau prüft.
Die Hamburger sehen jetzt vor allem die Politik in der Pflicht. „Zum einen muss jetzt der europäische Gesetzgeber der drohenden Alimentierung neuer Atomkraftwerke einen Riegel vorschieben”, betont Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy und plädiert für eine Neufassung der europäischen Beihilfeleitlinien. (su)