Die Bundesnetzagentur hat den zweiten Bericht über die sogenannte Mindesterzeugung von Kraftwerken veröffentlicht. Vor allem Wärmeverpflichtungen behindern demnach eine flexiblere Fahrweise.
Im Bericht werden Perioden mit „negativen Strompreisen“ der Jahre 2016 bis 2018 untersucht. Negative Strompreise bedeuten, dass Betreiber von Kraftwerken dafür gezahlt haben, dass ihnen Strom abgenommen wurde. „Viele Kraftwerke reagieren nur eingeschränkt auf Börsenstrompreise. Dies liegt häufig an fehlender Flexibilität durch Wärmelieferverpflichtungen, “ erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Nur vier bis acht Gigawatt für Netzstabilität erforderlich
In den analysierten Stunden der Jahre 2016 bis 2018 wurden 18 bis 26 Gigawatt konventionelle Stromerzeugung eingespeist. Nur ein kleinerer Teil dieser Erzeugung ist für den sicheren Netzbetrieb erforderlich, laut Netzagentur sind es mindestens vier bis acht Gigawatt, diese wird als Mindesterzeugung bezeichnet. Damit diese Mindesterzeugung von konventionellen Kraftwerken bereitgestellt werden konnte, mussten sie am Netz sein. Die untere Leistungsgrenze dieser Kraftwerke machte 28 bis 43 Prozent der gesamten konventionellen Leistung aus.
Allerdings stehen Wärmelieferverpflichtungen häufig einer flexibleren Fahrweise der Kraftwerke entgegen. Eine Befragung der Kraftwerksbetreiber hinsichtlich ihrer Einsatzentscheidung bei einem hypothetischen Börsenpreis von minus 100 Euro pro Megawattstunde zeigte demnach, dass insbesondere Betreiber von KWK-Anlagen auch bei länger anhaltenden negativen Börsenpreis weiter Strom einspeisen würden. Anreize aus Regelungen zur Eigenerzeugung wurden ebenfalls als Grund genannt, negative Börsenpreise in Kauf zu nehmen.
Integration der erneuerbaren Erzeugung
Die Bundesnetzagentur hat bezogen auf Engpasssituationen den Zusammenhang zwischen Mindesterzeugung und Einspeisevorrang von Ökostromanlagen untersucht: Ein nennenswerter Teil der Abregelungen von Ökostromanlagen (39 bis 88 Prozent) war auf Engpässe zwischen Übertragungs- und Verteilernetz zurückzuführen. In diesen Fällen ist das Abregeln von konventionellen Kraftwerken auf Übertragungsnetzebene wirkungslos.
Daher sollte über spezifische Anreize für eine zügige Beseitigung von solchen Engpässen diskutiert werden. „Für eine umfassende Integration der erneuerbaren Erzeugung wird es darauf ankommen, den konventionellen Erzeugungssockel schrittweise abzuschmelzen und die Mindesterzeugung zunehmend alternativ zu erbringen“, resümiert die Netzagentur. (nhp)