Die Stimmung in den Branchen der erneuerbaren Energien ist schlecht. Der Geschäftsklimaindex verharrt auf niedrigem Niveau. Bis zur Verabschiedung der EEG-Novelle ist kaum eine Besserung in Sicht.
Die Stimmung der Branchen der erneuerbaren Energien ist weiterhin schlecht. Der Geschäftsklimaindex steht im Mai weiterhin beim 79,4 Punkten und bleibt damit im Vergleich zum Vormonat unverändert. Das meldet das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR). „Im April war mit diesem Stand unter 80 Punkten der zweitschlechteste Wert seit der Indexauflegung vor über zehn Jahren markiert worden“, berichtet das IWR. Den tiefsten Stand erreichte der Geschäftsklimaindex im Februar dieses Jahres. Damals stand das Branchenbarometer bei 77,4 Punkten.
Debatte um das EEG schlägt auf die Branchen durch
Das IWR sieht den Grund der anhaltend schlechten Branchenstimmung vor allem der Debatte um das EEG zu. Diese nahm im Mai mit der Veröffentlichung des endgültigen Gesetzentwurfs an Fahrt auf und hat bisher nicht nachgelassen. Immer wieder lässt sich die Regierungskoalition in Berlin neue Hürden für die erneuerbaren Energien einfallen, die direkt auf die Stimmung in der Brauche durchschlagen. Vor allem der Plan, den Eigenverbrauch regenerativen Stroms mit einer EEG-Umlage zu belasten, hat in den Branchen schweren Schaden hinterlassen. „Der Blick auf das kommenden halbe Jahr wird insbesondere durch die anstehende Umsetzung der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) belastet“, warnt deshalb das IWR. „Die großen Eckpfeiler der Reform bleiben voraussichtlich bestehen: So soll die Direktvermarktung für mehr Anlagen verpflichtend werden und auch die Ausbaukorridore sollen kommen.“ Die ersten Debatten im Bundestag und im Bundesrat sind bereits gelaufen. Das Parlament wird den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung am 26. oder 27. Juni noch einmal auf die Tagesordnung setzen. Für diesen Termin ist auch die Verabschiedung durch den Bundestag geplant. Die Beschlussfassung im Bundesrat ist für den 11. Juli geplant, so dass das Gesetz am 1. August in Kraft treten kann. (su)