Ein „drill, baby drill“ wie in den USA, um an unkonventionelle Gasvorräte in Schiefergesteinen zu gelangen, wird es in Deutschland nicht geben. Umweltschützer fordern strengere Vorschriften für die Ausbeutung im Sandgestein und klare Kriterien für die Entsorgung der Frackflüssigkeit.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält den von Bundesumweltministerin Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Gesetzentwurf zum Fracking „für lückenhaft und rechtsstaatlich fragwürdig“. Das teilt der Umweltverband mit. Die DUH fordert ein umfassendes Verbot von Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein und strengere Vorschriften für Fracking im Sandgestein. Die Umweltschützer äußern sich heute bei einer Anhörung im Bundespresseamt in Berlin.
„Fracking im Schiefer- und Kohleflözgestein ist mit erheblichen Risiken für den Wasserhaushalt und die Stabilität des Untergrundes verbunden und wurde in Deutschland noch nie durchgeführt“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Es jetzt zu ermöglichen, sei aus umwelt- und energiepolitischer Sicht nicht nachvollziehbar, sagt Müller. Nach Ansicht von Müller leistet Fracking keinen Beitrag zur Energiewende. Der energiewirtschaftliche Nutzen des Verfahrens stehe nicht im Verhältnis zu den absehbaren Risiken.
Das Experten-Gremium
Hintergrund: Der Gesetzentwurf der beiden Minister vom Dezember 2014 erlaubt Frackingbohrungen in Schiefer- und Kohleflözgestein ab einer Tiefe von 3.000 Metern. Außerdem soll die Methode auch oberhalb von 3.000 Metern erprobt werden. Ob die Risiken des Fracking beherrschbar sind und es oberhalb von 3.000 Metern zu kommerziellen Zwecken zugelassen werden kann, soll ein Gremium von sechs von der Bundesregierung eingesetzten Experten bewerten. Nach Auffassung der DUH delegiert die Bundesregierung den staatlichen Schutzauftrag damit an eine Kommission, deren Neutralität in Frage steht und die in keiner Weise demokratisch legitimiert ist. Drei der sechs benannten Institutionen haben sich demnach in der Vergangenheit bereits für den Einsatz der umstrittenen Technologie ausgesprochen.
Laut Gesetzesvorlage soll Fracking im Sandgestein weiterhin erlaubt bleiben. Die Umweltschützer fordern Nachbesserungen: Ein künftiges Gesetz solle Fracking in allen Gebieten der öffentlichen und privaten Wasserversorgung verbieten und eindeutige Kriterien zum Umgang mit Lagerstättenwasser und Frackflüssigkeiten festlegen. (nhp)