Anlagen, die sowohl Strom als auch Wärme erzeugen, liefern einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Allerdings sollten KWK-Anlagen nicht generell gefördert werden – beispielsweise wenn sie Kohle verfeuern. Dienstleistungen fürs Stromnetz müssen zudem vergütet werden, fordert eine Studie.
Die Rolle von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) muss sich im Rahmen der Energiewende künftig ändern. Daher sollten bei KWK-Anlagen künftig einzelne Funktionen vergütet werden. Dazu zählen Systemdienstleistungen, die Bereitstellung von Strom und Wärme sowie Flexibilitätsoptionen und Klimaschutz. Zu diesem Ergebnis zum eine aktuelle Studie des Thinktanks Agora Energiewende im Auftrag der LBD Beratungsgesellschaft. Bislang erhalten KWK-Anlagen mehrere direkte und indirekte Vergütungen – unabhängig von ihrem Beitrag zum Energiesystem und zum Klimaschutz.
„Fossile Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind im Vergleich zu ausschließlich stromerzeugenden Kraftwerken deutlich effizienter, dennoch verursachen sie im Gegensatz zu erneuerbaren Energien immer noch klimaschädliche Emissionen – besonders, wenn es sich um KWK auf Basis von Kohle handelt“, sagt Patrick Graichen, Direktor der Agora Energiewende. „Eine Förderung ist insofern nur dann gerechtfertigt, wenn die KWK die Energiewende stützt.“ Die künftige KWK-Förderung solle deshalb in ein Energiewende-Markdesign eingebettet werden. Ein bestimmter Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung am Strommix sei kein Wert an sich, erklärt Graichen.
Kein Geld bei negativen Strompreisen
Um die Klimaschutzeffekte der KWK zu erhalten, solle das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) künftig gezielt klimaverträglichere Gas-KWK fördern. Ebenso soll die anstehende Novellierung des KWK-G künftig Anlagen belohnen, die flexibler Strom und Wärme liefern als bislang üblich. Damit KWK-Anlagen so ausgerüstet werden, sollte der Strom künftig nicht mehr bei negativen Strompreise an der Strombörse vergütet werden. Eine ähnliche Regelung gilt ab 2016 an auch für neue Ökostromanlagen.
Laut Studie soll die bisherige Zersplitterung der KWK-Förderung abgebaut werden, damit sie Betriebs- und Investitionsentscheidungen nicht mehr verzerrt. Das betrifft die Einspeisevergütung, vermiedene Netznutzungsentgelte sowie Abgaben und Umlagen, den Boni auf den Eigenverbrauch, Investitionskostenzuschüsse und zinsverbilligte Darlehen. (nhp)
Die Studie steht hier zum Download bereit.