Die Europäische Kommission und die Chinesische Handelskammer haben einen Kompromiss zur Lösung des Handelsstreits um chinesische Modulimporte gefunden. Sie einigen sich auf einen Mindestpreis, zu dem die chinesischen Hersteller ihre Module in der EU verkaufen müssen.
Die Europäische Kommission und die Chinesische Handelskammer haben sich auf einen Kompromiss im Handelsstreit um chinesische Solarmodule geeinigt. Nachdem beide Seiten gestern noch hinter verschlossenen Türen weiter verhandelt haben, verkündet heute EU-Handelskommissar Karel De Gucht: „Wir haben eine einvernehmliche Lösung gefunden, die zu einem neuen Gleichgewicht auf dem europäischen Markt für Solarpaneele führen und zu einem stabilen Preisniveau führen wird“. Gestern konnte die Europäische Kommission auf Nachfrage von photovoltik keine Einigung bestätigen. „Nach Wochen intensiver Gespräche kann ich heute ankündigen, dass ich mit dem Angebot einer von den chinesischen Exporteuren von Solarmodulen vorgelegten Preisverpflichtung zufrieden bin, im Einklang mit den Rechtsvorschriften der EU“, sagte De Gucht dann heute in Brüssel. „Dies ist die einvernehmliche Lösung, die die EU und China angestrebt haben. Die Preisverpflichtungen, die die chinesische Handelskammer angeboten hat, seien eine Form der gütlichen Einigung im Bereich der Handelsverteidigungsmaßnahmen wie Dumping, die durch WTO- und EU-Regeln erlaubt sind, betont die Europäische Kommission. Sie gelten sozusagen als alternative Art des Antidumpingzolls.
Noch keine konkreten Zahlen genannt
Konkret sieht die Lösung so aus, dass sich die chinesischen Exporteure verpflichten, ihre Module zu einen Mindestpreis zu verkaufen. Wie hoch dieser Mindestpreis sein wird, ist bisher noch nicht genau bekannt. Aber aus Diplomatenkreisen will das Nachrichtenmagazin Der Spiegel erfahren haben, dass dieser bei 56 Eurocent pro Watt liegt. Auch über die bisher im Raum stehende maximale Menge, die chinesische Hersteller steuerfrei in die Europäische Union einführen dürfen, hat sich De Gucht nicht geäußert. „Nach Anhörung des beratenden Ausschusses der Mitgliedstaaten habe ich die Absicht, dieses Angebot der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorzulegen“, erklärt er. Die genauen Einzelheiten der Einigung können aber erst bekannt gemacht werden, nachdem sie die Europäische Kommission abgesegnet hat.