Verbände, Kammern und Institutionen starten ein Info- und Schulungsangebot für Berater und Solarteure. Grund sind deutlich komplexere gesetzliche Vorgaben. Interessierte benötigen eine intensivere Beratung.
Mehrere Akteure der deutschen Solarwirtschaft haben ein Netzwerk gegründet, um neue Solarstromkonzepte stärker zu verbreiten. Unter dem Titel „Sparen, Liefern, Pachten: Neue Solarstromkonzepte anwenden“ wird ein Beratungsnetzwerk gestartet. Ziel sei es, Gewerbe- und Industriebetrieben, Stadtwerken, privaten Bauherren und Wohnungsgesellschaften die Investition in Photovoltaikanlagen zu erleichtern.
„Die Elektrohandwerker sind aktuell stark gefordert, ihre Geschäftsmodelle den neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Sie können deshalb in erheblichem Umfang von dem Netzwerk profitieren und mit den gezielten Informationsangeboten ihre Beratungskompetenz weiter steigern“, erläutert Alexander Neuhäuser, Geschäftsführer für Recht und Wirtschaft im der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).
Beim Start des neuen Verbunds sind dabei: der ZVEH, der Verband privater Bauherren (VPB), die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung im Verband kommunaler Unternehmen (ASEW), die Energieagentur Rheinland-Pfalz, die Handwerkskammern Potsdam und Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg sowie andere Verbände der Wirtschaft und Energieagenturen. Weitere Partner können noch hinzukommen. Initiiert wurde das Netzwerk vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) unterstützt das Vorhaben fachlich und finanziell.
Photovoltaikprojekte sind komplizierter geworden
„Wir haben das Netzwerk ins Leben gerufen, weil die Rahmenbedingungen vor allem für gewerbliche Photovoltaikprojekte komplizierter geworden sind“, erklärt Jörg Mayer und ergänzt: Potenzielle Anwender und Investoren suchten mehr und vor allem spezifische Beratung. Mayer ist Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft. „Eigenversorgung, Stromlieferung, Mieterstromkonzepte und Pachtmodelle sind erheblich erklärungsbedürftiger als die feste Vergütung für die eingespeiste Kilowattstunde.“
In der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde beispielsweise die Belastung des Eigenverbrauchs von Solarstrom mit einer anteiligen EEG-Umlage eingeführt. Außerdem wurde bei größeren Photovoltaikanlagen die feste Einspeisevergütung durch die verpflichtende Direktvermarktung abgelöst, wenn die Betreiber den erzeugten Strom nicht selbst verbrauchen oder selbst verkaufen. (nhp)