Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Klage von Greenpeace Energy gegen die EU-Beihilfen für das geplante Atomkraftwerk in Hinkley Point aus formalen Gründen abgelehnt. Der Ökostromanbieter hatte 2015 Klage gegen die Europäische Kommission eingereicht, weil die Brüsseler Beamten Hilfszahlungen in Milliardenhöhe genehmigt hatten.
Diese Subventionen verzerren den Wettbewerb auf dem Strommarkt in Europa. Denn der Neubau von Atommeilern geht zu Lasten der erneuerbaren Energien. Nun geht der Streit in die nächste Runde: Greenpeace Energy hat Rechtsmittel gegen die haarsträubende Entscheidung eingelegt. (HS)
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