Batterieheersteller Sonnen hat ein neues Messkonzept zur Nutzung von Batteriespeichern vorgestellt: Demnach soll das Konzept für den Eigenverbrauch und die gleichzeitige Bereitstellung von Regelleistung genutzt werden können.
Sonnen hat das Messkonzept im VDE|FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE) unter anderem mit Netzbetreibern und dem Handwerk diskutiert. VDE/FNN plant demnach, dieses und andere vergleichbare Messkonzept zur Mehrfachanwendung von Speichern in den FNN-Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“ aufzunehmen.
Warum ist der FNN-Hinweis wichtig?
Für die Netzbetreiber ist der FNN-Hinweis ausschlaggebend, da er ihnen die notwendige Sicherheit für die Umsetzung eines umfassend geprüften Messkonzeptes gibt. „Die positive Rückmeldung des FNN zeigt, dass unser Messkonzept zur kombinierten Anwendung eines Batteriespeichers für den Eigenverbrauch und für die Bereitstellung von Regelleistung die grundsätzlichen technischen Anforderungen erfüllt“, sagt Philipp Schröder, Vertriebschef der Sonnen-Gruppe.
Sonnen bietet seinen Kunden die Möglichkeit, den Speicher sowohl für den Eigenverbrauch als auch für die Bereitstellung von Regelleistung zu nutzen. Dafür nötig ist ein Zähler-Messkonzept, das von den Netzbetreibern akzeptiert ist.
Mischbetrieb von Speichern wird attraktiver
Hintergrund: Im neuen EEG 2017 wurde eine Regelung aufgenommen wurde, die für die gemischte Nutzung eines Batteriespeichers, wie für Eigenverbrauch und Regelenergie, eine EEG-Umlage-Befreiung ermöglicht. Mitte Dezember 2016 hat der hier nachgebessert und die Mischbetrieb aus Eigenverbrauch und Netzstabilisierung erleichtert. Die Doppelbelastung mit der EEG-Umlage entfällt. Bisher fiel bei bivalent genutzten Stromspeicher – als Speichern, die sowohl Strom für den Eigenverbrauch als auch für die Einspeisung ins Netz bunkerten – die EEG-Umlage an.
Das kritisierte die Speicherbranche schon seit langem. Denn damit mussten die Betreiber solcher Speicher sowohl für den selbst verbrauchten als auch für den ins Netz eingespeisten Teil die EEG-Umlage entsprechend der Eigenverbrauchsregelungen im EEG bezahlen. Eine Befreiung von der EEG-Umlage gab es nur, wenn der gesamte Strom aus dem Speicher ins Netz eingespeist wurde. (nhp)
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