Die vor einem Jahr veröffentlichten EU-Abgasvorschriften wurden hierzulande noch nicht in nationale Gesetzgebung umgesetzt. Das kritisieren Umweltschützer scharf. Denn die Verzögerung verhindere eine Nachrüstung der Kohlekraftwerke. Die neuen Abgasstandards sind ab 2021 verpflichtend.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung EU-weit verbindlicher Vorgaben für die Abgasreinigung von Kohlekraftwerken unverzüglich in nationales Recht umzusetzen. Nur so könne eine Verzögerung bei der Einhaltung der neuen Abgasstandards für Kohlekraftwerke ab 2021 vermieden werden.
Aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes zeigt sich an der Blockadehaltung abermals, welch geringen Stellenwert die „Saubere Luft“ und der Klimaschutz für die Bundesregierung haben. Denn: Die Energieerzeugung trägt laut DUH nach dem Verkehr am stärksten zur Belastung der Luft mit Stickstoffoxid bei. Insgesamt werden durch die Energieerzeugung jährlich etwa 300.000 Tonnen Stickstoffoxid ausgestoßen – und das seit 20 Jahren, berichtet der Verband.
Neue Abgasstandards ab August 2021 Pflicht
Bereits im August 2017 hat die EU neue Standards für die Abgasreinigung bei Braun- und Steinkohlekraftwerken veröffentlicht. Die EU-Anforderungen bilden den Stand der Technik bei der Abgasreinigung für Kohlekraftwerke ab und müssen ab August 2021 eingehalten werden. Die Frist zur Umsetzung der EU-Vorgabe in die Bundesimmissionsschutzgesetzgebung zum 16. August 2018 hat die Bundesregierung verstreichen lassen. Die DUH befürchtet, dass damit auch die Einhaltung der neuen Abgasstandards ab August 2021 gefährdet ist. Dabei könnten die zur Einhaltung der neuen Standards erforderlichen Nachrüstungen die Stickstoffoxide um zwei Drittel reduzieren. (nhp)