38 Unternehmen in kommunaler Hand sind seit 2006 in Nordrhein-Westfalen in den lokalen Stromvertrieb eingestiegen. Knapp die Hälfte dieser Stadtwerke ist auch seit dem gegründet worden.
Das hat die Verbraucherzentrale NRW ermittelt. Wie stark die örtliche Verankerung allerdings tatsächlich ist, ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. So sind laut Verbraucherzentrale nur drei der 38 Unternehmen im 100-prozentigen Besitz einer einzelnen Kommune. Alle anderen haben mindestens einen weiteren Gesellschafter. Dies sind meist benachbarte Kommunen oder deren Stadtwerke.
Auch größere, überregionale Stromanbieter halten aber bei gut 40 Prozent der Unternehmen Anteile. So ist an knapp jedem vierten der untersuchten Unternehmen (24 Prozent) der RWE-Konzern mit Anteilen zwischen 12,46 und 45 Prozent beteiligt. Gelsenwasser hält Anteile an gut jedem sechsten Anbieter, oft von 49 oder 50 Prozent. „Die Gewinne eines Stadtwerks kommen somit nicht unbedingt nur der Kommune zugute – auch wenn die Unternehmensdarstellung im Internet das oft nahelegt“, erklärt Christina Wallraf, Referentin bei der Verbraucherzentrale NRW.
Ein Drittel bieten flexiben Wechsel
Die Expertin rät Interessierten zur eigenen Recherche: In gut der Hälfte der Fälle, bei 20 Unternehmen, stehen die genauen Anteilsverteilungen auf den Firmen-Webseiten. Bei weiteren neun sind zumindest die Namen aller Gesellschafter genannt. Immerhin neun aber legen ihre Gesellschafterstruktur online gar nicht offen.
Nur 13 Versorger (34 Prozent) haben Vertragskonditionen für einen flexiblen Anbieterwechsel, wie ihn die Verbraucherzentrale NRW fordert: mit Tarifen mit maximal einem Jahr Vertragslaufzeit, höchstens einem Monat Folgelaufzeit und einer Kündigungsfrist von maximal vier Wochen. 17 weitere Unternehmen erfüllen diese Anforderungen teilweise oder annähernd, acht aber verfehlen diese weitgehend oder vollständig. (nhp)