Der Solarenergieförderverein hat ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das sich mit dem Konflikt zwischen Bildungsauftrag und Schutz der elementaren Lebensvoraussetzungen auseinander setzt. Denn die Demonstrationen zielen genau darauf ab, Letztere überhaupt zu erhalten.
Der Solarenergieförderverein Deutschland (SFV) hat ein Rechtsgutachten über die Unsinnigkeit von Sanktionen gegen Schüler veröffentlicht, die an den Demonstrationen Fridays for Future teilnehmen. Das von Felix Ekhardt, Rechtsprofessor an der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik verfasste Gutachten beschäftigt sich mit der Kontroverse zwischen Schulpflicht auf der einen Seite sowie Versammlungs- und Meinungsfreiheit und dem grundgesetzlich garantierten Schutz der elementaren Freiheitsvoraussetzungen Leben, Gesundheit und Existenzminimum auf der anderen Seite. „Der Versuch, diese Protestbewegung der Kinder und Jugendlichen mit Drohungen einzuschüchtern, darf keinen Erfolg haben“, betont Wolf von Fabeck, Geschäftsführer des SFV.
Demonstranten sind keine notorischen Schulschwänzer
Schon die Androhung von Sanktionen gegen Schüler, die freitags an den Demonstrationen für mehr Klimaschutz teilnehmen, laufe ins Leere, da diese zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags geschaffen wurden. Bleiben die Schüler stundenweise Freitags dem Unterricht fern, sieht er diesen Auftrag nicht als gefährdet. Zudem sieht er keinen Konflikt zwischen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit und dem staatlichen Bildungsauftrag. Deshalb sei die Drohung der Bildungsminister der Länder, die teilnehmenden Schüler und deren Eltern mit Ordnungsmaßnahmen zu bestrafen, widersinnig. Schließlich handele es sich hier nicht um notorische Schulschwänzer, sondern um Schüler, die ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte in Anspruch nehmen.
Betroffene sollten Einspruch einlegen
Er rät betroffenen Schülern und Eltern, die mit Sanktionsmaßnahmen seitens der Bildungsverwaltungen der Länder konfrontiert sind, Einspruch einlegen sollen. Dabei müssen sie die Fristen einhalten. Denn dann werde die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns erneut behördlich geprüft, betont Ekhard.
Das gesamte Rechtsgutachten steht auf der Internetseite des SFV zum Download bereit.