Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende tritt im Januar 2017 in Kraft. Passieren wird aber erstmal: nichts. Ein Rollout von Smart Metern und entsprechenden Gateways wird sich voraussichtlich ein Jahr verzögern.
Frühestens am 1. Oktober 2017 oder zum Jahresbeginn 2018 dürfte die breite Markteinführung starten, prognostiziert Sebastian Schnurre. Der Anwalt betreut die Themen Flexibilität und Digitales beim Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE). Erst mit dem tatsächlichen Start beginne auch die Frist des Gesetzgebers von drei Jahren, um zehn Prozent der Kunden mit einem schlauen Zähler auszustatten. Noch ungeklärt sei allerdings, welche Verbrauchergruppen damit genau gemeint seien.
Warum gibt es die Verzögerung
Die Pflicht zum Einbau eines Smart-Meter-Gateways wird nach Paragraph 30 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) erst aktuell, wenn für den konkreten Anwendungsfall die technische Möglichkeit des Einbaus besteht. Erforderlich hierfür ist eine Prüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). „Erst wenn das BSI eine Freigabe erteilt hat, kann die technische Möglichkeit zum Einbau vorliegen und folglich die Einbauverpflichtung für den konkreten Anwendungsfall greifen“, betont BSI-Sprecher Stephan Kohzer. Systeme, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind nur übergangsweise und unter besonderen Umständen zulässig. Anfang 2017 plant das BSI eine Roadmap für Schutzprofile im Energiemarkt zu veröffentlichen. „Dabei wird der Schwerpunkt zunächst auf dem Last- und Einspeisemanagement im Verteilnetz liegen“, sagt Kohzer auf Anfrage der photovoltaik.
Manipulation verhindern
Die Vorgaben des BSI definieren eine Reihe von Sicherheitszielen, die durch das Smart Meter Gateway, angeschlossenen Komponenten und die Betreiber umzusetzen sind. So sollen die Manipulation und das Ausspähen von Daten oder eine Beeinflussung von Firmware-Updates, unberechtigter Zugriff auf die Geräte oder auf die Infrastruktur des Betreibers verhindert werden. Eingebunden in die Entwicklung der Standards werden die betroffenen Verbände der Telekommunikation, Informationstechnik, Energie, Wohnungswirtschaft und Verbraucherschutz sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, die Bundesnetzagentur sowie die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. (N. Petersen)