Die Regierung von Liechtenstein hat eine neue Klimastrategie beschlossen. Die Treibhausgasemissionen sollen um 40 Prozent sinken. Das geht nur mit erneuerbaren Energien und Elektromobilität.
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat beschlossen, den Verbrauch an fossilen Energieträgern zu reduzieren. Dies ist die Konsequenz aus der jüngst beschlossenen neuen Klimastrategie des kleinen Fürstentums zwischen Österreich und der Schweiz. Immerhin will die Regierung mit der Klimastrategie bis 2030 die Reduzierung der Emissionen von Treibhausgasen um 40 Prozent im Vergleich zu 1990. Mit diesem Vorschlag wird Liechtenstein auch in die Verhandlungen der Klimakonferenz im kommenden Jahr in Paris gehen.
Keine konkreten Maßnahmen festgelegt
Wie die Ziele erreicht werden sollen, lässt die Regierung noch offen. Zumindest enthält die beschlossene Strategie keine konkreten Maßnahmen. Diese sollen noch durch eine interne Abstimmung zwischen den einzelnen Ressorts entwickelt werden. Doch anders als mit erneuerbaren Energien und der Umstellung des Verkehrssektors auf Elektromobilität wird das Land die ambitionierten Ziele nicht erreichen können. Die Reduzierung des Treibhausgasausstoßes soll zwar primär durch Maßnahmen im Inland erreicht werden. Doch sie kann auch durch Beteiligungen an Projekten im Ausland und die Teilnahme am internationalen Emissionshandel ergänzt werden. „Allerdings sind bei der Ausarbeitung der konkreten Maßnahmen die strategischen Aussagen der Klimastrategie zu berücksichtigen“, betont die Regierung in Vaduz. Wenn sie diese Aussagen tatsächlich ernst meint, kann sie die eigenen Klimaziele nicht anders als mit einer konsequenten Energiewende erreichen.
Förderung in Liechtenstein
Derzeit fördert Vaduz die Installation von Solaranlagen hauptsächlich mit einem Investitionszuschuss von 400 Schweizer Franken (366 Euro) pro Kilowatt installierter Leistung. Die Einmalvergütung gilt aber nur für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 250 Kilowatt. Größere Anlagen werden gemäß Paragraph 15 des Liechtensteiner EEG mit einer Investitionszulage von 500 bis 400.000 Franken gefördert. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Umweltbelastung durch die Anlage, den Einsatz der erneuerbaren Energien, den Grad der Selbstversorgung, die Wirtschaftlichkeit und die Vorbildwirkung der Anlage.
Außerdem kann der Betreiber einer Anlage eine Einspeisevergütung für den nicht selbst verbrauchten Strom bekommen. Diese ist aber mit zehn Rappen (9,15 Eurocent) pro eingespeister Kilowattstunde relativ gering und wird auch nur zehn Jahre lang gezahlt. Sie gilt ebenfalls für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 250 Kilowatt. Die Förderbeträge werden aber nur gewährt, wenn die Anlage nachweislich fachkundig von einem Installateur errichtet wurde. (Sven Ullrich)