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Verbände: Abgabe auf Direktverbrauch muss weg

Künftig sollten Eigen- und Direktverbrauch aus Ökostrom- sowie KWK-Anlagen in Bezug auf die EEG-Umlage gleich behandelt werden. Das fordern diverse Verbände und Unternehmen in einem neuen Papier. Verfassungsrechtlich sei das geboten.

Die von der Bundesregierung geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stößt bei Branchen- und Verbraucherverbänden auf Kritik. Die Neufassung sieht vor, einen Großteil künftiger Betreiber von Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit einer 50-prozentigen EEG-Umlage zu belasten. Das entspricht rund drei Prozent pro Kilowattstunde. Dies soll auch gelten, wenn der Ökostrom nur für den Eigenbedarf oder die nachbarschaftliche Versorgung von beispielsweise Mietern produziert werde. Für erneuerbare erzeugten Mieterstrom will der Staat künftig sogar 100 Prozent der Ökostromabgabe von 6,2 Cent pro Kilowattstunde kassieren.

Ein breites Bündnis aus 14 Verbänden fordert in einem Positionspapier, den direkten Vor-Ort-Verbrauch, also den Direktverbrauch, von erneuerbarem und KWK-Strom rechtlich gleichzustellen. Und nicht mit neuen Abgaben zu verteuern. Darunter die Verbände BSW-Solar, die Verbraucherzentrale Bundesverband und die Unternehmensinitiative Energieeffizienz. Der Eigenbedarf oder die Stromlieferung an Dritte in direkter räumlicher Nähe sei dabei gleich zu stellen, fordern die Verbände.

Widersinnige Abgabe

„Es kann nicht sein, dass Haushalte und Unternehmen dafür bestraft werden sollen, dass sie die Energiewende selbst in die Hand nehmen“, sagt Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik und Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Der oberste Verbraucherverband hat berechnet, dass die geplante Umlage auf den eigenverbrauchten Strom den Stromverbraucher lediglich um 55 Cent pro Haushalt und Jahr entlasten würde. Die Abgabe sei deshalb „vollkommen widersinnig“. Das bekräftigte Krawinkel bereits im Interview mit photovoltaik im Märzheft.

Die Verbände appellieren deshalb an Bundestag und Bundesrat, die geplante Energiewende-Abgabe für Direktversorger schnell wieder aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. Am 23. Mai soll es die erste Beratung zum neuen EEG-Entwurf geben. Hier formiere sich bereits Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung. In der Länderkammer habe sich bereits eine große Mehrheit der zuständigen Minister dafür ausgesprochen, die Eigen- und Mieterversorgung mit einer deutlich geringeren EEG-Umlage zu belasten als von der Merkel-Regierung geplant. Denn: „Schon bisher können Mieter im Vergleich zu Hauseigentümern am wenigsten von der Energiewende profitieren. Das darf nicht so bleiben“, erklärt Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes.

Verfassungsklage erwogen

Inzwischen liegen auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regierungspläne vor. Konkret: Die Selbst- und Mieterversorgung ohne Durchleitung des öffentlichen Netzes mit der EEG-Umlage zu belasten und gleichzeitig den industriellen Bezug von Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken weitgehend von den Kosten der Energiewende zu befreien. Das ginge nicht zusammen. Dies ergab ein beauftragtes Rechtsgutachten. (Niels H. Petersen)

Das Positionspapier finden Sie hier.