Ein klares Votum für die Umlagebefreiung des Eigenverbrauchs von Solaranlagen. Das erteilen die obersten Verbraucherschützer in Deutschland. Zudem: Die derzeit für die EEG-Novelle diskutierte Belastung des Eigenverbrauchs entlaste die Haushalte nur mit 75 Cent pro Jahr.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spricht sich klar gegen die geplante Einführung einer Mindestumlage auf eigenverbrauchten Strom aus einer Solar- oder kombinierten Kraft-Wärme-Kopplungsanlage aus. Sie belaste den Eigenverbrauch in ungerechtfertigter Weise und gefährde die Wirtschaftlichkeit, teilt der Verband mit. „Verbraucher, die ihren eigenen Strom erzeugen, tragen entscheidend zur Energiewende bei. Das darf nicht leichtfertig abgewürgt werden“, betont Holger Krawinkel. Er leitet den Geschäftsbereich Verbraucherpolitik beim vzbv. Die erhoffte Entlastung für die übrigen Verbraucherinnen und Verbraucher sei demnach minimal.
Wie aus dem Eckpunktepapier zur anstehenden EEG-Reform hervorgeht, soll künftig der gesamte Eigenverbrauch von Strom mit einer Mindestumlage belastet werden. Auch Ökostromanlagen werden dabei nicht verschont. Wer mit der eigenen Photovoltaikanlage oder einer Anlage mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Strom erzeugt und selbst verbraucht, soll künftig 70 Prozent der regulären EEG-Umlage bezahlen. Betroffen sind Neuanlagen ab einer Leistung von zehn Kilowatt.
Kaum Entlastung für die Stromkunden
Damit versucht die Bundesregierung, einer vermeintlichen Entsolidarisierung der Eigenverbraucher entgegenzuwirken und die Kosten der Energiewende auf mehr Schultern zu verteilen. Auch der vzbv setzt sich für eine gerechte Kostenverteilung ein. Eine Belastung des erneuerbaren Eigenverbrauchs sei aber der falsche Ansatz, zudem dürfe nicht übersehen werden, dass der Eigenverbrauch aus erneuerbaren Energien gerade erst am Anfang seiner Entwicklung steht. Entsprechend gering sei der Einfluss auf die Höhe der EEG-Umlage. Nach Berechnungen der Verbraucherschützer bringt die geplante Umlage auf solaren Eigenverbrauch bis zum Jahr 2018 lediglich eine Entlastung von 75 Cent pro Haushalt und Jahr. Selbst bei Wegfall der Bagatellgrenze, wie von Teilen der Energiewirtschaft gefordert, wäre die Entlastung mit 1,20 Euro pro Haushalt und Jahr nur geringfügig höher. Der vzbv fordert deshalb, die bisherige Umlagebefreiung für den Eigenverbrauch aus Solar- und KWK-Anlagen beizubehalten.
Eigenverbrauch ist die Zukunft
Der Eigenverbrauch von Strom wird angesichts steigender Strompreise und fallender Kosten für Solaranlagen und Batteriespeicher immer attraktiver. Der mittels Solaranlage erzeugte Strom werde dabei nicht mehr vollständig ins Netz eingespeist, sondern direkt vor Ort verbraucht oder für die spätere Nutzung zwischengespeichert.
Neben rein wirtschaftlichen Interessen spielt für viele Eigenverbraucher auch die höhere Unabhängigkeit von ihrem Stromversorger eine große Rolle. Wie hoch das Potenzial des privaten Eigenverbrauchs ist, belegen die Ergebnisse einer TNS-Emnid-Umfrage im Auftrag des vzbv von August 2013. Demnach sind nur 28 Prozent der Verbraucher der Ansicht, Stromversorgung sei die Aufgabe der Stromkonzerne. (nhp)