Eine hierzulande ab Mitte 2018 geltende Anschlussvorschrift für das Mittelspannungsnetz verlangt einen Nachweis für die sogenannte Überspannungsdurchleitung. Um höchste Betriebsstandards zu fördern, führt Deutschland als erstes Land neue Vorschriften ein.
Diese werden in der Regel später auch global übernommen. Daher wird Deutschland einen Nachweis einfordern, dass Generatoren am Hoch- und Mittelspannungsnetz auf OVRT-Fähigkeit zertifiziert sind. Das Kürzel OVRT steht für Over-Voltage-Ride-Through, also die Überspannungsdurchleitung.
Die angekündigte Vorschrift VDE-AR-N-4110 verlangt, dass alle neuen Energieerzeugungs- und -speichersysteme zukünftig in der Lage sind, vorübergehende Überspannungen im Übertragungs- und Verteilernetz durchzufahren, ohne sich vom Netz zu trennen. “Dies mag ein kleines Detail innerhalb der aktualisierten deutschen Netzanschlussbedingungen sein, hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf die am Markt angebotene Technologie”, kommentiert der norwegische Zertifizierer DNV GL.
Übergangsfrist von zwei Jahren
Die Änderung betrifft vor allem Systeme für die Stromerzeugung oder -speicherung, wie BHKW, Wechselricher von Photovoltaikanlagen sowie Batteriespeichern oder Windkraftanlagen. Für die Erbringung des Nachweises der OVRT-Anforderungen wird Herstellern eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt. Andernfalls kann für das angebotene Produkt spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist der Zugang zum deutschen Markt verwehrt werden. (nhp)