Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen EEG-Referentenentwurf vorgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert die darin enthaltenden hohen Ausbauziele für Offshore-Windenergie. Photovoltaik ist für Verbraucher deutlich günstiger.
„Der hohe Anteil an teurer Offshore-Windenergie ist mit dem Ziel einer kosteneffizienten Energiewende nicht vereinbar und treibt die Strompreise unnötig in die Höhe“, sagt Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen beimVerbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Es sei an der Zeit, den Welpenschutz für diese Technologie zu beenden. Die Bundesregierung solle sich beim weiteren Ausbau erneuerbarer Energien auf die kostengünstigen Technologien konzentrieren: Solar- und Windenergie an Land, erklärt der Verbraucherschützer.
Der in Nord- und Ostsee erzeugte Strom ist trotz besserer Windverhältnisse deutlich teurer als an Land. Auch die Anbindung der Seewindanlagen ans Festland und der Transport des Stroms vom Norden in den Süden sind aufwändig und mit hohen Kosten verbunden. Der Ausbau von Offshore-Windenergie sollte daher zeitlich gestreckt und das Ausbauziel für das Jahr 2025 von elf auf 7,7 Gigawatt gesenkt werden. Nach Berechnungen des vzbv würde das die Stromkunden bis zum Jahr 2025 um 5,5 Milliarden Euro entlasten.
Bürgerbeteiligung erschwert
Zudem kritisiert der vzbv die hohe Förderung für Offshore-Windenergie. Anlagenbetreiber können derzeit Eigenkapitalrenditen von bis zu 30 Prozent erwirtschaften. Das ist trotz des höheren Betriebsrisikos auf See deutlich zu viel. Für den Übergangszeitraum bis zum Start der Ausschreibung von Offshore-Windenergie im Jahr 2021 sollte der Gesetzgeber die Förderung daher auf ein angemessenes Niveau absenken.
Mit der EEG-Novelle wird zudem die Förderung erneuerbarer Energien auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. Die Höhe der Förderung wird künftig nicht mehr durch den Gesetzgeber festgelegt, sondern im Wettbewerb ermittelt. Die Umstellung auf Ausschreibungen ist laut vzbv mit höheren Zugangsbarrieren für kleinere Akteure wie Bürgerenergiegesellschaften verbunden. Denn um an den Ausschreibungen teilnehmen zu können, sind finanzielle Vorleistungen notwendig. Wenn die Ausschreibung erfolglos verläuft, ist dieses Geld erst einmal weg. Größere Akteure könnten mit diesem Verlustrisiko besser umgehen als kleinere. (nhp)