Der Eigenverbrauch spielt für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen eine nicht unwesentliche Rolle. Liegt der Anteil des selbstverbrauchten Solarstroms bei mehr als 30 Prozent, erhöht sich für die Betreiber der Photovoltaik-Anlagen die Einspeisevergütung. Allerdings hängt von der Art des Stromzählers ab, wie hoch der Eigenverbrauchsanteil ist, den Kunden bei ihrem Versorger abrechnen können. Das Ergebnis resultiert daraus, wie der Einspeisezähler die drei Phasen miteinander verrechnet. Wenn Photovoltaik-Anlagenbetreiber den Ferrariszähler nutzen, sind sie auf der sicheren Seite. Dieser Zählertyp mit der sich drehenden Schreibe addiert die Stromflüsse über alle drei Phasen.
Elektronische Zähler können das genauso; sie können laut Gesetz aber auch anders arbeiten. Bei Photovoltaik-Anlagen mit Eigenverbrauchsregelung kommt zu den üblichen Einspeise- und Bezugsreglern noch ein zusätzlicher Produktionszähler zum Einsatz. Der Eigenverbrauch ergibt sich dann aus der Differenz von produziertem und eingespeistem Strom. Gerade bei den Einspeisezählern sollten Anlagenbetreiber und Installateure darauf achten, den Richtigen zu verwenden, denn es gibt sie in zwei Varianten. Wenn auf dem Typenschild vermerkt ist „Registrierung wie Mode 2“, arbeitet er saldierend, also äquivalent zu den Ferrariszählern. Dies ist für Kunden, die Eigenverbrauch ihres Solarstroms abrechnen, vorteilhaft. Fehlt der Vermerk auf dem Typenschild indes, arbeitet der Zähler „phasenbezogen“, also nicht saldierend. Dies ist für die Berechnung des Eigenverbrauchsanteils sehr nachteilig. Die Eigenverbrauchsabrechnung kann sich für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen dann auf bis zu ein Drittel des Möglichen reduzieren. Gleichzeitig steigt der Stromverbrauch, der abgerechnet wird.
Nachfragen bei Herstellern zeigen, dass mittlerweile sowohl saldierende als auch nicht-saldierende Stromzähler auf dem Markt erhältlich sind. Dabei ist es aber für den Verbraucher nicht immer einfach auseinander zu halten, welcher Zählertyp eingebaut ist. Dann sollten sich die Betreiber der Photovoltaik-Anlagen an ihren Hersteller wenden. Eine Überprüfung sollte spätestens dann erfolgen, wenn der Anteil des selbstverbrauchten Solarstroms unerwartet niedrig ist und zum Beispiel bei einem Einfamilienhaus mit einer Fünf-Kilowatt-Anlage in der Jahresabrechnung nicht einmal zehn Prozent erreicht, empfehlen Experten. Die richtige Zählweise des Eigenverbrauchs ist nun auch ein Fall für die Clearingstelle. Sie hat ein Empfehlungsverfahren eingeleitet und wird sich in den kommenden Monaten eingehend mit dem Thema befassen. (Sandra Enkhardt)
Mehr zu diesem Thema lesen Sie auch in der aktuellen photovoltaik (03/2011) in dem Artikel: „Gute Zähler, schlechte Zähler“.