Das Schiedsgericht folgt damit den gegenüber dem Schiedsgericht am 1. November 2021 abgegebenen einvernehmlichen Erklärungen der Kläger, der schwedische Vattenfall-Konzern, und der Bundesrepublik Deutschland. Das Vattenfall-Schiedsverfahren war seit Mai 2012 beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, kurz ICSID, in Washington D.C. anhängig. Seit dem 11. März 2021 ist das Verfahren ruhend. Im Schiedsverfahren klagte Vattenfall auf Entschädigung infolge des beschleunigten Atomausstiegs, welcher vom Gesetzgeber mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 beschlossen hatte.
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Die endgültige Beilegung des Schiedsgerichtsverfahrens beruht auf dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den vier Energieversorgungsunternehmen (EnBW, Eon früher Preussen Elektra, RWE und Vattenfall) geschlossenen Vertrag. Der am 31. Oktober 2021 in Kraft getreten ist. Mit dem Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von Ende 2016 und September 2020 umgesetzt. Ein Wiederaufleben des Schiedsverfahrens sei ausgeschlossen, teilt der Bundeswirtschaftsministerium mit.
Die Beendigung des Schiedsgerichtsverfahren hat keinen Einfluss auf die vorgesehenen Entschädigungen, teil der Vattenfall-Konzern mit. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Konzernen 2,43 Milliarden Euro Entschädigung zugesprochen, wovon das Gros mit 1,425 Milliarden auf Vattenfall entfällt. Damit werde nun eine langjährige Auseinandersetzung vor zahlreichen Gerichten einvernehmlich beendet. (nhp)
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