Das erklärt der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) zum Jahresbeginn. Und das lohnt sich durchaus: Der Fördersatz beträgt bis zu 35 Prozent der Investitionskosten. Flankiert wird die BEG-Förderung, die ebenfalls ab Januar 2023startet, von der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV). Alternativ zur BEG-Förderung kann darüber hinaus unabhängig vom verwendeten Energieträger eine Steuerermäßigung in Höhe von bis zu 20 Prozent der Investitionskosten genutzt werden.
„Brennstoffzellensysteme für die Gebäudeenergie sind eine Kerntechnologie für das klimaneutrale Energiesystem der Zukunft“, betont Dieter Kehren, Leiter der Fachabteilung KWK im BDH. Denn die Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom- und Wärme, sind innovativ und arbeiten effizient. Sie ermöglichen eine Sektorenkopplung im Gebäude und vereinbaren die saisonal geprägte Wärmeerzeugung systemdienlich mit dem Stromsystem. Diese Zusammenhänge hat der BDH in seinem Positionspapier „Brennstoffzellen-Systeme für Strom und Wärme im Gebäude“ beschrieben. (nhp)
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