„Es gibt viele wichtige und dringende Gesetzesvorhaben, die kurz vor dem Abschluss stehen und deren reine Sachinhalte parteiübergreifend zu großen Teilen zustimmungsfähig sein sollten“, sagte BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Ein Abbruch würde große Nachteile für die Wirtschaft und Bürger bedeuten.
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Als Beispiel nennt Busch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). „Die darin vorgesehenen systemdienlichen Regelungen für das Laden von Speichern aus dem Netz sind unverzichtbar, weil so Stromspitzen geglättet werden“, erzählt Busch. Auch die geplante Verbesserung bei der Umsetzung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen sei für die Planungssicherheit der Energiewirtschaft essentiell. „Der allseits umstrittene Teil des Gesetzesvorhabens, das Messstellenbetriebsgesetz, kann dagegen abgetrennt und von der Folgeregierung geregelt werden.”
Bidirektionales Laden vereinfachen
Dies gilt auch für die Novelle des Strom- und Energiesteuergesetzes. Diese steht kurz vor dem Abschluss. Geregelt werden unter anderem Vereinfachungen beim bidirektionalen Laden, die technologieoffene Erfassung von Stromspeichern als Teil des Versorgungsnetzes und die Vermeidung von Doppelbesteuerung. „Es geht um ein Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Steuerrecht und betrifft mithin ausschließlich Ziele, die von allen Parteien im Bundestag verfolgt werden“, sagte Busch. Taktische Spielchen müssen jetzt mal außen vorbleiben, fordert der BNE-Chef. (nhp)
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