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Bremen: Neues Solargesetz tritt ab 1. Juli in Kraft

Ab 1. Juli gelten zudem weitere Präzisierungen des Bremer Solargesetz (BremSolarG): Nun werden auch An- und Umbauten als Bestandsgebäude erfasst, „sofern mindestens 50 Quadratmeter Dachfläche beziehungsweise 50 Quadratmeter Nutzfläche entstehen“, erklärt das Bremer Umweltministerium.

Im Mai 2024 hat die Bremischen Bürgerschaft das Solargesetz in wesentlichen Punkten anwenderfreundlicher gemacht und so maßgeblich vereinfacht. Durch einige Anpassungen ist dr Gesetzt genauer und leichter anwendbar. „Mit dem neuen Gesetz werden es noch mehr, die CO2-frei Strom erzeugen“, sagt Kathrin Moosdorf, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.

Für Neubauten gilt das Solargesetz ab Juli 2025

Das Solargesetz enthält nun praxisnahe Ausnahmetatbestände. So gilt die Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen auf Bestandsgebäuden erst, wenn mindestens 25 Quadratmeter Dachfläche hierfür zur Verfügung stehen. Bei Neubauten sind es 50 Quadratmeter. Ist die Tragfähigkeit des Daches nicht gegeben, gilt eine Ausnahme. Ein Antrag sei dafür nicht nötig. „Ein Nachweis ist allerdings auf Verlangen der Behörde zu erbringen“, heißt es.Lediglich eine Befreiung von den Pflichten des Solargesetzes müsse formlos beantragt werden. Als Gründe könnten hier beispielsweise fehlende Finanzierungsmöglichkeiten gelten.

Für Neubauten tritt das BremSolarG ab dem 1. Juli 2025 in Kraft. Bauherren sind dann verpflichtet, mindestens 50 Prozent der entstehenden Dachflächen solar zu nutzen. Grundsätzlich betroffen sind Gebäude mit einer Dachfläche von mehr als 50 Quadratmeter. (nhp)

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