Die Kommission hat die von den Mitgliedstaaten und der Plattform für nachhaltige Finanzen geäußerte Kritik zurückgewiesen. Sie argumentiert, dass die Aufnahme von Atomkraft und Erdgas zur Dekarbonisierung, insbesondere zum Ausstieg aus der Kohleverstromung und somit zur Erreichung von Klimaneutralität notwendig sei. Dagegen sei es der Zweck der Taxonomie zu ermitteln, ob eine Wirtschaftsaktivität als ökologisch nachhaltig einzustufen sei. Dies soll unabhängig von Fragen der Energiesicherheit und nationaler Energiepolitik erfolgen.
Deutschland lehnt den Rechtsakt der EU ab
„Wir haben wiederholt deutlich gemacht, dass wir die Einbeziehung von Atomenergie in die Taxonomie für falsch halten. Atomenergie ist risikobehaftet und teuer; auch neue Reaktorkonzepte wie Mini-Reaktoren bringen ähnliche Probleme mit sich und können nicht als nachhaltig eingestuft werden“, sagt Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. Die Bundesregierung werde nun beraten, wie sie mit dem Beschuss der EU-Kommission umgehe. Sie habe schon im Januar deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht Deutschland den ergänzenden delegierten Rechtsakt ablehnen werde, sollte er in wesentlichen Punkten unverändert bleiben.
Atomkraft als ein Kostentreiber
Weder Atomkraft noch fossile Erdgaskraftwerke seien nachhaltig, sagt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). „Im Gegenteil, sie kosten uns Jahr für Jahr mehr Geld für die atomare Endlagerung oder Klimafolgeschäden. Zuletzt waren sie sogar stark kostentreibend, wenn man sich die Situation in Frankreich mit einem überalterten und störanfälligen AKW-Kraftwerkspark oder die massiven Preissteigerungen auf dem Strom- und Gasmarkt durch fossiles Erdgas anschaut.“ (nhp)
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