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Gasumlage liegt bei 2,4 Cent pro Kilowattstunde

Um die Energiekosten mindestens teilweise zu dämpfen, soll die befristete Umlage durch weitere Entlastungen für Bürger und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft flankiert werden, teil das Bundeswirtschaftsministerium mit. Die Umlage ist bis zum 1. April 2024 befristet. Sie kann alle drei Monate anhand der tatsächlichen Kostenhöhe aktualisiert werden. Ihre Höhe wird jeweils vom Trading Hub Europe ermittelt. Wirtschaftsprüfer müssen die Richtigkeit der Kostenberechnungen testieren, so die Vorgabe. Ob und in welcher Höhe die Mehrwertsteuer auf den Gaspreis oder die Umlage erhoben wird, ist noch nicht geklärt. Sie könnte von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent sinken.

Zwei Bedingungen für die Kostenerstattung

Die Gasimporteure, die die Umlage in Anspruch nehmen wollen, konnten 90 Prozent ihrer voraussichtlichen Mehrbeschaffungskosten geltend machen. Dafür gelten zwei zentrale Bedingungen. Erstens darf es nur um Ersatzbeschaffungen für physische Gaslieferungen in den deutschen Markt gehen. Und zweitens dürfen nur Mengen angerechnet werden, die in Bestandsverträgen in Bezug auf russische Erdgaslieferungen zugesichert wurden. Das heißt, die Lieferverträge müssen vor Mai 2022 abgeschlossen worden sein. Insgesamt haben bisher zwölf Gasimporteure ihre Ersatzbeschaffungskosten angemeldet. (nhp)

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