Die Hansainvest ist zunehmend in der Projektfinanzierung von Windparks oder Solarparks aktiv. Welche Größe erreichen solche Projekte?
Ludger Wibbeke: Ein normales Volumen pro Park fängt bei uns bei fünf Millionen Euro an, die Projekte können jedoch auch bis zu 500 Millionen Euro groß sein wie zuletzt der Solarpark in Witznitz in Brandenburg. Dagegen liegt in der Regel das Mindestvolumen pro Investmentfonds bei 50 Millionen Euro.
Wie groß ist das Unternehmen?
Wir haben rund 320 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und blicken auf über 50 Jahre Erfahrung im Investmentgeschäft zurück. Wir wurden 1969 gemeinsam von der Vereins- und Westbank und der Iduna Lebensversicherung gegründet und sind zu 100 Prozent seit 1991 im Konzernverbund der Signal Iduna. Seitdem hat sich daran nichts geändert.
In welchen Bereichen liegen Ihre Schwerpunkte?
Unsere Schwerpunkte liegen auf Real Assets und Financial Assets. Dort beraten und unterstützen wir Fondsgesellschaften und Asset-Manager etwa bei der Auflegung und laufenden Administration von solchen Investmentfonds. Immobilien und Infrastrukturprojekte wie erneuerbare Energien sind ein wichtiger Bestandteil unseres Geschäfts auf der Real-Assets-Seite. Letztere, zu denen auch die erneuerbaren Energien gehören, gewinnen stark an Bedeutung.
Sonnengold statt Betongold? Warum wächst das Interesse der Anleger?
Die hohen Zinsen machen Investitionen in Immobilien weniger lukrativ, weil die Fremdfinanzierung teurer wird. Bisher war die Immobilie des Anlegers liebstes Kind, doch die teuren Kredite erschweren dieses Geschäft. Die Investoren denken und planen langfristig. Ihnen bieten sich Investitionen in Windkraft oder Solaranlagen als attraktive Alternativen an. Das ist notwendig, denn wir brauchen viel mehr Geld, wenn wir die Energiewende stemmen und uns von fossilen Importen unabhängig machen wollen.
Die hohen Zinsen lassen einige Banken straucheln, das beschäftigt derzeit die Finanzmärkte. Zudem spricht die staatliche Finanzaufsicht ein Wörtchen mit. Wo öffnet sich die Lücke, um Geld in erneuerbaren Energien anzulegen?
Die Energiewende mit dem massiven Ausbau an erneuerbaren Energien kann man nicht allein aus öffentlichen Mitteln finanzieren. Hier braucht es privates Kapital. Nur ein stabiler Finanzsektor kann funktionieren. Hierbei sind Banken wichtig, aber nicht elementar wichtig. Institutionelle Investoren wie Versicherungen haben ein hohes Interesse an Investitionen in erneuerbare Energien. Für neue Projekte braucht es also längst nicht mehr nur den klassischen Bankkredit, sondern Fondslösungen für institutionelle Investoren.
Seit der Finanzkrise vor 15 Jahren wurden die Vorschriften strenger gefasst. Werden dadurch Investitionen in Solarenergie behindert?
In der Tat hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren die Bankenregulierung verschärft. So wurden insbesondere die Anforderungen an das vorhandene Eigenkapital erhöht. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Kreditinstitute in Schieflage geraten und die Stabilität des Finanzsystems gefährden.
Das klingt vernünftig …
Grundsätzlich ist ein solcher verlässlicher regulatorischer Rahmen die Grundlage für einen stabilen und starken Finanzsektor. Er wiederum versetzt Banken in die Lage, Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu finanzieren. Allerdings darf der Rahmen die Banken in ihrer Handlungsfähigkeit nicht zu stark einschränken.
Welche Maßnahmen erachten Sie für sinnvoll?
Damit die gestiegenen Anforderungen an das Eigenkapital die Kreditvergabe nicht zu sehr einschränken, wäre es zum Beispiel denkbar, diese speziell für die Finanzierung nachhaltiger Investitionen zu senken. Das schlägt der Bankenverband in einer Analyse vor. Das wäre möglich, weil die Kreditinstitute hierzulande sehr gut kapitalisiert und widerstandsfähig sind. Es gibt keinen Grund, mehr Kapital zu binden als nötig. Eine solche Maßnahme würde außerdem die Wirtschaftlichkeit nachhaltiger Investitionen erhöhen und Freiräume zur Finanzierung schaffen.
Welche Wege zur Finanzierung von Solarprojekten schlagen Sie aus Ihrer Erfahrung vor?
Die Entwickler von Solarparks sollten unbedingt alternative Finanzierungsquellen in Erwägung ziehen. Hier bietet das im August 2021 in Deutschland in Kraft getretene Fondsstandortgesetz neue Möglichkeiten. Bislang waren offene Fondsstrukturen nur für Immobilien zulässig.
Welche Möglichkeiten eröffnet das neue Gesetz?
Mit dem neuen Gesetz dürfen die offenen Strukturen auch für die Anlageklasse Infrastruktur genutzt werden. Dazu zählen Energieparks mit Windkraft und Solartechnik. An diesem Punkt kommen Finanzdienstleister wie die Hansainvest ins Spiel – sogenannte Service-KVGs –, die als spezialisierte Dienstleister als Plattform die Auflegung und die Administration entsprechender und von der Bafin beaufsichtigter Fonds übernehmen können und somit als Bindeglied zwischen Projektentwicklern und Investoren fungieren.
Klingt kompliziert, aber ich bin kein Experte …
Es klingt komplizierter, als es ist. Dass die Energiewende nun in großem Maße für private und institutionelle Anleger interessant wird, ist ein notwendiger Trend. Wichtig ist aber auch, dass dieses private Kapital benötigt wird, weil alternative Finanzierungsoptionen wie die Banken definitiv nicht in dem Maße vorhanden sind. Damit ergibt sich eine Win-win-Situation für beide Seiten, sowohl für die kapitalsuchende als auch die kapitalgebende Seite.
Das sollte die Politik freuen, oder nicht?
Dieser Trend wird von der politischen Seite massiv unterstützt. So wurde in Ergänzung zum vorgenannten deutschen Fondsstandortgesetz zudem auf europäischer Ebene am 20. März 2023 der neue Eltif 2.0 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. „Eltif“ steht für „European Long Term Investment Fund“. Er erleichtert es, Fonds für Projekte in den erneuerbaren Energien mit automatischer Vertriebsoption in Europa per Gesetz und nicht auf Genehmigungsantrag hin aufzulegen.
Welche Chancen bieten diese offenen Fonds?
Zuletzt waren es insbesondere institutionelle Investoren, die verstärkt über Fondslösungen in erneuerbare Energien investierten. Dazu zählen Pensionskassen, berufsständische Versorgungswerke oder Versicherer. Ein Grund dürfte darin liegen, dass die bisher zu erwartenden Renditen von mindestens fünf bis sechs Prozent pro Jahr attraktiv erscheinen. Hinzu kommt, dass sich die nachhaltige Wirkung von Investments in Windkraft und Solarparks oder in Biomasseanlagen vergleichsweise einfach belegen lässt. Das Fondsstandortgesetz erlaubt für institutionelle Investoren neue Optionen, die sehr interessant sind. Ein Beispiel sind offene Infrastrukturfonds. Zusätzlich steht als weitere Option die bisherige Investmentkommanditgesellschaft als geschlossener Spezialfonds zur Verfügung. Damit sind strukturell sämtliche Voraussetzungen für solche Investitionen in erneuerbare Energien von institutionellem Kapital als privates Kapital regulatorisch sicher vorhanden. Nur dann investieren institutionelle Anleger, die wiederum ihren Versicherten oder Mitgliedern verpflichtet sind, in einen hohen Sicherheitsstandard zu investieren, damit keine Gelder verloren gehen.
Wie wirken sich schwankende und steigende Börsenpreise auf die Finanzierung und Rendite aus?
Betreiber von Wind- und Solarparks verfolgen in der Regel langfristige Geschäftsmodelle. Das wiederum sorgt für einen auf lange Sicht verlässlichen Strom an Einnahmen. Deshalb spielen die an den Börsen üblichen Kursschwankungen bei der Finanzierung von Sachwerten gerade keine Rolle. Das ist besonders für institutionelle Anleger lukrativ, die in langen Zeiträumen denken und auf Sicherheit bedacht sind.
Wie hoch ist die Verzinsung der Investitionen zurzeit?
Aktuell liegt die Verzinsung von Wind- und Solarparks bezogen auf das im Projekt gebundene Kapital, der sogenannte interne Zinsfuß, bei rund sechs bis acht Prozent brutto pro Jahr. Angesichts steigender beziehungsweise wahrscheinlich nicht sinkender Strompreise sind die Aussichten weiter positiv. Die Wertentwicklung verschiedener Fonds lässt sich aus Anlegersicht mithilfe der Börsenkurse der Fondsanteile sowie der laufend veröffentlichten Nettoinventarwerte vergleichen. Dabei handelt es sich um den Gesamtblick auf jeden einzelnen sogenannten Verkehrswert in Summe aller Projekte, die sich in einem Fonds befinden. Damit ist eine gute Beurteilung des Managements und der jeweiligen Anlagestrategien möglich.
Sind Fonds für erneuerbare Energien noch die Ausnahme?
Nicht unbedingt. Das Interesse institutioneller Anleger steigt sehr stark. Und das hat gute Gründe, etwa mit den Möglichkeiten des bereits erwähnten Fondsstandortgesetzes. Alleine wir als Hansainvest betreuen aktuell bereits 2,1 Milliarden Euro in 92 Photovoltaik- und Windparks in Europa auf unserer Plattform. Mit dem aktuell im Entwurf befindlichen Zukunftsfinanzierungsgesetz werden sich zudem weitere interessante Möglichkeiten für Projektentwickler und Investoren ergeben. Zudem: Mit der Offenlegungsverordnung der Europäischen Union, die seit 10. März 2021 in Kraft ist, müssen die Fondsanbieter selbst ihre Produkte nach Fonds gemäß Artikel 8, Artikel 9 oder Artikel 6 kategorisieren.
Wodurch unterscheiden sich diese drei Kategorien?
Artikel-8-Fonds werden als hellgrüne Produkte bezeichnet. Sie berücksichtigen ökologische und/oder soziale Aspekte bei der Wahl ihrer Investments. Artikel-9-Fonds gelten als dunkelgrün, denn sie verfolgen ein explizites Nachhaltigkeitsziel, einen sogenannten Impact, der erreicht werden muss. Alle anderen Produkte sind nach Artikel 6 einzuordnen. Während es zum Beispiel bei Immobilienfonds nicht so einfach ist, sie als hellgrün oder dunkelgrün einzustufen und die Einhaltung sozialer, ökologischer oder nachhaltiger Kriterien zu belegen, ist das bei der Anlageklasse der erneuerbaren Energien mit deutlich weniger Aufwand verbunden. Das ist ein wichtiger Vorteil.
Also ordentlich Rückenwind für grüne Investments. Ist das bei den Investoren schon angekommen?
Bei gewissen Anlegertypen ist durchaus Kapital vorhanden, sie suchen nach Alternativen zu traditionellen Immobilienfonds. Neben der leicht nachvollziehbaren positiven Wirkung erneuerbarer Energien und deren guten Ertrags- und Renditeaussichten spricht aus Sicht eines institutionellen Investors noch etwas für Investments in diesen Bereich: Da deren Portfolio im Sachwertebereich typischerweise überwiegend aus Immobilien besteht, können sie es durch erneuerbare Energie erweitern und den Sachwerteanteil besser diversifizieren. Dazu kommen die ESG-Eigenschaften solcher Anlagen.
Was meinen Sie mit ESG?
ESG steht für Environmental, Social und Governance, zu Deutsch ökologische und soziale Kriterien sowie gute Unternehmensführung. Insbesondere die ökologischen Kriterien werden durch erneuerbare Energien erfüllt. Unterdessen zeigt sich, dass Fonds in diesem Bereich keine Ausnahme mehr sind. Andreas Löschel, Inhaber des Lehrstuhls für Ressourcenökonomik und Nachhaltigkeit an der Ruhr-Universität in Bochum, hat festgestellt, dass Fonds und Banken bereits zu den drei größten Eigentümergruppen von Erneuerbare-Energien-Anlagen zählen. Das betrifft aktuell vor allem geschlossene Fonds, also Produkte, bei denen das Kapital der Anleger bis zum Laufzeitende im Fonds verbleibt. Hier ist steigendes Interesse festzustellen. Das gilt zwar noch nicht für die bereits erwähnten offenen Infrastrukturfonds, da es hier noch fast keine Angebote gibt. Es ist aber davon auszugehen, dass dieser Bereich in nächster Zeit deutlich Fahrt aufnehmen wird.
Sie treten als Dienstleister für Anbieter von Fonds auf. Wofür wird eine Service-KVG benötigt?
Grundsätzlich fallen im Investmentgeschäft folgende zentralen Aufgaben an, um den vorgenannten institutionellen Investoren Investitionen in regulierte Fonds mit sämtlichen Sicherheitsthemen professionell überhaupt zu ermöglichen: Reporting, Buchhaltung und Risikomanagement sowie Asset-Management und Vertrieb. Damit sich ein Fondsinitiator auf das Asset-Management der Fonds einschließlich der Suche nach geeigneten Assets und den Vertrieb, also die Suche nach geeigneten Investoren, konzentrieren kann, nimmt er häufig die Unterstützung einer Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft in Anspruch.
Was genau sind Ihre Aufgaben im regulatorischen Umfeld?
Die Service-KVG erledigt die genannten administrativen Aufgaben. Die Administration beinhaltet beispielsweise auch die Einhaltung sämtlicher regulatorischer Anforderungen, wie vorgenannt Reporting, Buchhaltung und Risikomanagement. Damit schaffen wir dem Fondsinitiator die Freiheit, sich wie bisher um sein Kerngeschäft zu kümmern. Nur dass er dadurch solche regulierten Fonds auflegen und damit auch die Voraussetzungen geschaffen hat, privates Geld für seine Investitionen zu verwenden.
Welche Anforderungen sind das?
Fondsanbieter sind verpflichtet, die positive nachhaltige Wirkung oder die Erfüllung der oben beschriebenen ESG-Kriterien von Investments in Wind- und Solarparks oder von Biomasseanlagen zu belegen. Der Aufwand dafür ist nicht zu unterschätzen. Er nimmt mit steigendem Fondsvolumen zu – insbesondere dann, wenn das Fondsvermögen über 500 Millionen Euro klettert. Unterhalb dieser Summe kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Fondsinitiators eine sogenannte Lizenz light nutzen. Oberhalb muss sie eine Zulassung bei der Bundesfinanzaufsicht Bafin beantragen, wie sie die Hansainvest seit Jahrzehnten ja bereits vorliegen hat. Das aber ist mit strengeren Bedingungen und intensiven Reporting-Pflichten verbunden.
Sie nehmen den Fondsmanagern solche Arbeiten ab?
Eine Service-KVG erledigt sämtliche administrativen Aufgaben, die im Zusammenhang mit den regulatorischen Anforderungen stehen. Idealerweise verfügt eine Service-KVG über Know-how und Erfahrung im Risikomanagement und der Fondsbuchhaltung zu diesen neuen Asset-Klassen. Außerdem übernimmt sie die Kommunikation sowie das Reporting an die zuständigen Aufsichtsbehörden wie die Bafin und die Bundesbank. Die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Service-KVG kann also hilfreich sein, da sie bei der Zulassung und der Verwaltung eines Fonds wertvolle Unterstützung leisten kann.
Also bieten Sie den Investoren ein starkes Rückgrat?
Das kann man so sagen. Ein weiterer Vorteil sind Skaleneffekte. Weil eine Service-KVG aufgrund ihrer Spezialisierung und der Volumina auf erprobte Abläufe zurückgreifen kann und für mehrere Fondsinitiatoren tätig ist, kann sie einem Vermögensverwalter eine hohe Qualität hinsichtlich der regulatorischen Erfordernisse sichern. Zudem sinken die Kosten. Der Prozess der Fondsauflegung beschleunigt sich zudem. Schließlich ergeben sich Vorteile beim zumeist sehr aufwendigen Ankaufsprozess von Projekten – eventuell auch im Ausland. Bei ihnen sind Genauigkeit, Korrektheit, Flexibilität und Erfahrung gefordert. Jeder Player konzentriert sich auf seine Kernkompetenz und erzielt jeweils maximale Qualität. Davon profitiert der Investor letztlich sehr stark.
Eine wichtige Rolle für Investoren spielt die Bewertung der Vermögenswerte. Worauf kommt es dabei an?
In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen die Bewertung der im Fonds enthaltenen Anlageobjekte nicht dem tatsächlichen Marktwert entsprach. Aus diesem Grund obliegt es nun einer unabhängigen dritten Partei, eben einer Service-KVG, die Bewertung dieser Objekte zu steuern. Sie ist für die Organisation und Beauftragung der Bewertung verantwortlich. Das bietet Investoren die absolut notwendige zusätzliche Sicherheit eines neutralen und unabhängigen Dienstleisters. Denn auf diese Weise wird verhindert, dass zu hohe Renditen in Aussicht gestellt werden, die mit den Anlagen gar nicht realisiert werden können. Wichtig ist an dieser Stelle zu verstehen, dass es sich bei PV- und Windanlagen um sogenannte sich selbst verbrauchende Vermögenswerte handelt– ganz anders als bei der Immobilie.
Welche Trends sehen Sie in der Finanzierung der Energiewende?
Dass die Energiewende notwendig ist, ist in der Politik längst angekommen. So hat die Bundesregierung im Juli vergangenen Jahres ein Energiepaket verabschiedet, das wichtige politische Voraussetzungen schafft. Dazu zählen verbesserte Rahmenbedingungen für die Photovoltaik oder die Zwei-Prozent-Regelung. Hinzu kommen konkretere Vorgaben zur Dauer von Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen. Auch aus ökonomischer Sicht haben sich die Bedingungen verbessert, sodass die Abhängigkeit von staatlichen Subventionen abnimmt. So ist die Rentabilität der alternativen Energiegewinnung im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg signifikant gestiegen. War der Ausbau von Wind- und Sonnenenergie sowie Biomasse auf politischer Seite bisher vor allem klimagetrieben, kommt jetzt die Versorgungssicherheit als weiterer Faktor hinzu.
Wird ausreichend Kapital aufgelegt, um die vielen Projekte zu stemmen?
Wir sehen einen Trend bei regenerativen Energien, an dem sich immer mehr Investoren beteiligen – nicht zuletzt wegen der positiven Ertragsperspektiven. Deshalb rechnen wir vor allem bei langfristig orientierten institutionellen Investoren mit einer immensen Nachfrage nach Erneuerbare-Energie-Investments. Kapitalgeber werden nicht unter Inkaufnahme von Renditeabschlägen um vorhandene Projekte konkurrieren. Sondern sie werden aller Voraussicht nach über viele Jahre die Möglichkeit haben, sich die Investitionsobjekte auszusuchen, die ihren Ertrags- und Risikovorstellungen bestmöglich entsprechen. Dies war in der Vergangenheit aufgrund des Mangels an verfügbaren Projekten nicht immer möglich. Dieser Trend ist bereits jetzt eindeutig sichtbar als Bewegung von der Immobilie hin zu erneuerbaren Energien als attraktive Vermögensgegenstände. Ich erwarte eine längere Phase der Fokussierung auf die spannende neue Asset-Klasse, so wie sie für die Asset-Klasse Immobilie zuletzt auch zehn bis 13 Jahre angedauert hat.•
Die Fragen stellte Heiko Schwarzburger.
HANSAINVEST
Mehr als 55 Milliarden Euro Einlagen verwaltet
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Hansainvest Hanseatische Investment-GmbH wurde 1969 gegründet und ist Teil der Signal Iduna Gruppe. Als unabhängige Service-KVG für Real und Financial Assets erbringt die Hamburger Gesellschaft vielfältige Dienstleistungen rund um die Administration von liquiden und illiquiden Asset-Klassen. Der Hauptsitz befindet sich in Hamburg. Zudem ist das Unternehmen mit einer Niederlassung in Frankfurt am Main präsent. Über ein Tochterunternehmen ist die Hansainvest auch in Luxemburg vertreten. Aktuell werden von rund 320 Mitarbeitenden mehr als 490 Publikums- und Spezialfonds mit einem Bruttofondsvermögen von über 55 Milliarden Euro administriert.