„Stromspeicher sorgen für Versorgungssicherheit, deshalb sind sie ein wesentlicher Teil der Energiewende und wichtiger Baustein auf unserem Weg zum klimaneutralen Industrieland 2040“, weiß auch Energiestaatssekretär Joschka Knuth. Nach der neuen Richtlinie werden Investitionen in neu installierte Stromspeicher gefördert, die mindestens 75 Prozent der jährlichen Energie aus direkt angeschlossenen Ökostromanlagen beziehen.
Förderung für Megawattspeicher
Antragsberechtigt sind sowohl kleine, als auch mittlere Unternehmen. „Denn bislang klafft vor allem für kleinere Speicher im ein- oder zweistelligen Megawattbereich aktuell noch eine Wirtschaftlichkeitslücke. Die schließen wir hiermit“, sagt Knuth.
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Die Förderung der Stromspeicher zielt darauf ab, den Ökostromanteil in Schleswig-Holsteins Netzen weiter zu erhöhen. Dazu werden sechs Millionen Euro EFRE-Mittel und zur Ko-Finanzierung 1,5 Millionen Euro Landesmittel bereitgestellt. Hier erfolgt der direkte PDF-Download der Förderrichtlinie. (nhp)
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