Der Schweizer Branchenverband Swissolar begrüßt die Entscheidungen, die Nationalrat und Ständerat in ihrer Herbstsitzung beschlossen haben. So wird unter anderem eine Solarpflicht für das gesamte Land eingeführt. Der neu in das Energiegesetz eingefügte Paragraph 45a legt fest, dass alle Neubauten mit einer anrechenbaren Fläche von über 300 Quadratmetern grundsätzlich auf Dächern oder an Fassaden mit einer Solaranlage auszustatten sind. Die Kantone regeln selbständig, ob die Solarpflicht auch für kleinere Gebäude eingeführt werden soll. Sie regeln auch eventuelle Ausnahmen. Diese müssen sich aber an konkreten Voraussetzungen orientieren. So dürfen Ausnahmen bewilligt werden, wenn die Solaranlage anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht, technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig ist.
Zudem regelt der ebenfalls neue Paragraph 45b die Nutzung der Infrastruktur des Bundes zur Installation von Solaranlagen. Geeignete Flächen müssen bis 2030 entsprechend solar aktiviert werden.
Ausbauziele angehoben
Der Ständerat hat außerdem das bereits vom Bundesrat beschlossene Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien mit einigen Änderungen bestätigt. Durch die Änderungen werden unter anderem die Ausbauziele für erneuerbare Energien angehoben. Jetzt sollen bis 2035 Ökostromanlagen jenseits der Wasserkraft entstehen, die jährlich 35 Terawattstunden Strom erzeugen. Der Ausbau bis 2040 soll auf eine Erzeugungskapazität von 45 Terawattstunden pro Jahr angehoben werden – exklusive der Wasserkraft. Dies entspricht den Forderungen, die Swissolar bereits in seinem 11-Punkte-Programm der Solarwirtschaft. Hier fordert der Branchenverband das Zubauziel von ehemals 39 Terawattstunden im Jahr 2050 auf 50 Terawattstunden zu erhöhen, wovon 45 Terawattstunden aus Photovoltaikanlagen stammen sollen. Dieser Wert entspreche weniger als der Hälfte des Solarpotenzials in der Schweiz, betonen die Branchenvertreter.
Harmonisierte Einspeisevergütung für Solarstrom geplant
Auf Zustimmung stößt auch die Bestrebungen, die Abnahmevergütungen schweizweit zu harmonisieren, fairer zu gestalten und somit mehr Planungssicherheit zu schaffen. Die Abnahmevergütung richtet sich in Zukunft nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Außerdem schlägt der Ständerat eine Minimalvergütung vor, die sich an der Amortisation der Anlagen ohne Eigenverbrauch über die durchschnittliche Lebensdauer orientiert. Auf der anderen Seite steht auch eine Maximalvergütung im Raum, die höchstens das Doppelte der Minimalvergütung betragen soll.
Warteschlangen verhindern
Außerdem ermöglicht der Ständerat die mögliche Verschuldung des Netzzuschlagfonds, über den die Förderungen für die Ökostromanlagen abgewickelt werden. Durch die Verschuldungsmöglichkeit ist er nicht mehr eng an ein festgelegtes Budget gebunden, wodurch die Entstehung von Wartelisten verhindert werden kann. Swissolar schlägt hier vor, zudem eine Möglichkeit zu schaffen, den Netzzuschlagfonds bei Bedarf zu erhöhen.
Elektrizitätsgemeinschaften werden möglich
Auch die neu geplante Möglichkeit zur Schaffung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) wird von Swissolar begrüßt. Diese gehen über die heutigen Möglichkeiten eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) hinaus. Die Elektrizitätsgemeinschaften erhöhen den Eigenverbrauch und entlasten das Stromnetz. Swissolar ist allerdings der Ansicht, dass diesbezüglich mehr Erleichterungen und Anreize geschafft werden müssen, damit dieses Modell attraktiv wird. Insbesondere solle das Netznutzungsentgelt für den lokal gehandelten Strom deutlich niedriger sein als im aktuellen Gesetzesentwurf. Swissolar schlägt hier vor, sich an die Regelungen in Österreich zu orientieren und die Netznutzung auf maximal 60 Prozent des vollen Entgelts zu beschränken. Zudem sollten die Mitglieder einer LEG nicht mehr Kunde des lokalen Verteilnetzbetreibers sein.
Alpine Solaranlagen ausbauen
Zudem soll der Ausbau von Solaranlagen in alpinen Regionen in der Schweiz vorangetrieben werden. Bisher haben diese Anlagen gezeigt, dass sie einen großen Anteil an der Stromversorgung haben können. Der Ständerat hat den Ansatz des Bundesrates erweitert. Letzterer wollte auch im Winter sicher abrufbare Kraftwerksleistung mit einer Erzeugungskapazität von zwei Terawattstunden pro Jahr bis 2040 installiert wissen. Diese sollten vor allem durch Speicherwasserkraftwerke realisiert werden. Der Beschluss des Ständerates sieht jetzt einen Zubau auf eine Kapazität von sechs Terawattstunden pro Jahr vor, die sowohl von Wasserkraft- als auch von Solaranlagen in den Bergen erreicht werden soll.
Sichere Stromversorgung im Winter
In der Herbstsitzung des Parlaments wurde außerdem noch beschlossen, dass die solare Großanlagen genehmigungsfrei errichtet werden dürfen. Voraussetzung ist, dass diese mindestens zehn Gigawattstunden und maximal zwei Terawattstunden pro Jahr produzieren, wobei die Anlage in den Wintermonaten gesichert mindestens 500 Kilowattstunden pro Kilowatt installierter Leistung liefern muss. Der Bau solcher Anlagen soll zudem mit mindestens 60 Prozent der Investitionskosten in Form einer Einmalvergütung unterstützt werden, wenn sie bis Ende 2025 zumindest einen Teil ihrer Energie ins Netz einspeisen. (su)
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