Diese Verfügung gegen den britisch-niederländische Öl-Giganten Royal Dutch Shell (RDS) haben sieben Stiftungen und Verbände sowie mehr als 17.000 Einzelkläger erreicht. „Die Klagen betreffen die CO2-Emissionen des Shell-Konzerns selbst, aber auch die seiner Lieferanten und Kunden“, erläutert die Sprecherin des Bezirksgerichts, Jeannette Honée.
Die Shell-Gruppe ist weltweit einer der größten Produzenten und Lieferanten von fossilen Brennstoffen. Die CO2-Emissionen des Shell-Konzerns, seiner Lieferanten und Kunden übersteige somit die vieler Länder -auch die der Niederlande bei weitem. „Dies trägt zur globalen Erwärmung bei, die zu einem gefährlichen Klimawandel führt und ernsthafte Risiken für die Menschenrechte, wie das Recht auf Leben und ungestörtes Familienleben, birgt“, sagt Honée.
Die Klimabemühungen von Shell bleiben wage
RDS müsse demnach seinen Einfluss über die Konzernpolitik der Shell-Gruppe geltend machen, indem über die Einkaufspolitik Anforderungen an Lieferanten gestellt werden. RDS habe völlige Freiheit, die Reduktionsverpflichtung nach eigenem Ermessen zu erfüllen und die Konzernpolitik der Shell-Gruppe zu gestalten. RDS habe die Politik der Shell-Gruppe verschärft und ist dabei, sie auszuarbeiten.
Da die Politik aber nicht konkret sei, viele Vorbehalte habe und sich darauf stützt, gesellschaftlichen Entwicklungen zu folgen, anstatt selbst für eine CO2-Reduktion zu sorgen, sieht das Gericht einen drohenden Verstoß gegen die Reduktionspflicht in der Zukunft. Das Gericht verpflichtete den Shell daher, die CO2-Emissionen des Konzerns, seiner Lieferanten und Kunden bis Ende 2030 auf netto 45 Prozent gegenüber dem Stand von 2019 zu reduzieren. Auch Total stellt sich neu auf: Unter der neuen Marke Total Energies will der französische Mineralölkonzern im Geschäft mit erneuerbaren Energien mitmischen. (nhp)
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