Die Verbraucherzentrale NRW geht gegen Angebote für Steckersolargeräte im Internet vor, bei denen wichtige Hinweise für die Kunden fehlen. Das betrifft Amazon Europe, Mediamarkt Saturn und Netto-online. Kern der Klagen ist der fehlende Hinweis auf die Elektrofachkraft-Pflicht für Anschluss und Anmeldung von Steckersolar-Geräten mit mehr als 800 Watt (AC).
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Der Absatz von Steckersolar-Geräten nimmt stetig zu, besonders im Onlinehandel. Steckersolargeräte über 800 Watt am Ausgang des Wechselrichters dürfen nur von Elektrofachkräften installiert werden. Aufbau und Anschluss ist Fachbetrieben vorbehalten.
Ausnahme gilt nur bis 800 Watt AC
Nur Anlagen mit unter 800 Watt sind davon ausgenommen. „Anbieter von Steckersolargeräten mit einer Ausgangsleistung über 800 Watt müssen Verbraucher:innen nach unserer Auffassung vor ihrer Kaufentscheidung über die Elektrofachkraft-Pflicht aufklären“, erklärt Holger Schneidewindt, Experte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Zweck der Elektrofachkraft-Pflicht ist zum einen der Brand- und Gesundheitsschutz, zum anderen auch der Schutz des Stromnetzes, welcher letztlich der Versorgungssicherheit dient.“
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Die Klagen wurden am Oberlandesgericht Bamberg (Netto-online), am Landgericht Frankfurt am Main (Amazon) und am Landgericht München (Mediamarkt und Saturn) eingereicht. (HS)
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