Gefördert wird künftig auch die Erstellung sowie die Umsetzung eines Klimamobilitätsplans. Pro Beschäftigungsverhältnis finanziert das Land die Kosten in den ersten zwei Jahren komplett, maximal 78.600 Euro pro Jahr. Die Kommunen verpflichten sich, die Anstellung weitere zwei Jahre zu verlängern. Anträge zur Förderung nimmt ab sofort bis zum Ende Mai 2024 die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, kurz KEA-BW, entgegen. Ist im Fördertopf Geld übrig, ist die Antragstellung sogar darüber hinaus möglich.
Kommunen sollten Anträge bis Ende Januar stellen
Um die Klimaziele in Baden-Württemberg zu erreichen, muss die Mobilität im Land klimafreundlicher werden. So sollen die Fahrgastzahlen im ÖPNV verdoppelt und im Güterverkehr jede zweite Tonne klimaneutral befördert werden. Die Landesregierung strebt außerdem an, den Verkehr in Stadt und Land um ein Fünftel zu reduzieren. Jeder zweite Weg soll zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden. Im Idealfall fährt zudem 2030 jedes zweite Auto klimaneutral. Dazu tragen unter anderem attraktive Rad- und Fußwege, E-Autos und die Erstellung von Klimamobilitätsplänen bei.
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2025 sollen Kommunen Anträge bis 31. Januar stellen können. Ist danach im Fördertopf noch Geld übrig, ist die Antragstellung sogar darüber hinaus möglich. Pro Aufgabenbereich und Antragsteller kann in der Regel bis zu eine Vollzeitstelle beantragt werden. In bestimmten Bereichen wie der Elektromobilität sind es sogar mehrere. Für die Themen Elektromobilität und Ladeinfrastruktur sind neben Kommunen auch regionale Energieagenturen, kommunale Unternehmen und Verkehrsverbünde antragsberechtigt. (nhp)
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