Die Vergütungssätze für Solarstrom richten sich nach dem Jahr, in dem die Anlage angeschlossen wird. Gleichzeitig sinken die Sätze kontinuierlich. Deshalb drängen viele Kunden auf einen schnellen Anschluss noch vor dem Jahreswechsel. Dabei übersehen sie einen wesentlichen Gesichtspunkt: Das Jahr der Inbetriebnahme zählt mit, so dass die später angeschlossene Anlage zwar mit einem etwas niedrigeren Vergütungssatz, dafür aber einige Monate länger einspeisen kann.
Mit einer einfachen Rechnung lässt sich überprüfen, wie groß die Differenz in der Rendite bei einer typischen Einfamilienhaus-PV-Anlage über 20 Jahre wirklich ist, wenn sie im ersten Quartal 2008 statt im Dezember 2007 angeschlossen wurde oder wird. Wer am 1. Dezember 2007 den Netzanschluss bekommen hat, erhält pro Kilowattstunde 49,2 Cent
Netzanschluss | Laufzeit bis | EEG Einspeisevergütung | EK*- Rendite | ||
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pro kWh | über die Laufzeit | ||||
Anlage 1 | 01.12.07 | 31.12.2027 | |||
49,2 Cent | 34.554,00 € | 2,60 % | Anlage 2 | 01.04.08 | 31.12.2028 |
– zwanzig Jahre und 31 Tage lang. Wer erst am 1. April 2008 mit der Einspeisung beginnt, bekommt pro Kilowattstunde Solarstrom nur 46,8 Cent. Er profitiert davon aber 20 Jahre und neun Monate lang und hat damit einen Laufzeitvorteil von acht Monaten.
Das kompensiert den Unterschied in der Vergütungshöhe weitgehend. Bei einer Anlage mit vier Kilowatt Peakleistung und bei einem Ertrag, wie er für unsere Breiten plausibel ist, nimmt der Nachzügler während der gesamten Laufzeit nur etwa 300 Euro weniger ein als der Anlagenbesitzer, der noch 2007 zum Zuge kam. Man kann also ohne große Verluste auch noch im Frühjahr 2008 seine Photovoltaikanlage errichten lassen. Das hat sogar einen großen Vorteil: Der Monteur freut sich über ein abgetautes und schneefreies Dach.