In einem offenen Brief haben über 1.500 Unternehmer aus der Energiebranche und dem Handwerk Nachbesserungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefordert. „Wir brauchen kein Solarbehinderungsgesetz, sondern ein Solarbeschleunigungsgesetz“ heißt es in dem gemeinsam an Spitzenpolitiker von Bund und Ländern gerichteten Schreiben. Das EEG gilt als eines der wichtigsten Klimaschutzgesetze und wird derzeit vom Bundestag novelliert.
Keine neuen Barrieren!
Die Unternehmer reagierten „bestürzt“ auf den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzesentwurf, da dieser den Ausbau von Solardächern durch „zahlreiche neue Marktbarrieren“ bremse anstatt im klimapolitisch erforderlichen Umfang zu beschleunigen. Damit drohen eine Verfehlung der Klimaziele und eine „Stromerzeugungslücke im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Atom- und Kohleausstieg“.
Mindestens zehn Gigawatt im Jahr!
Die Unternehmer folgten einem Aufruf des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) und fordern in ihrem Schreiben Korrekturen an dem Gesetzesentwurf insbesondere an fünf Punkten. Erstens müsse das Tempo des jährlichen Photovoltaikzubaus von derzeit vier bis fünf Gigawatt auf zehn Gigawatt im Jahr mehr als verdoppelt werden. Nur so lasse sich der wachsende Energiebedarf in Verbindung mit der zunehmenden Elektrifizierung von Mobilität und Wärme und dem Einstieg in die grüne Wasserstoffwirtschaft decken.
Keine Ausschreibungen unter einem Megawatt!
Zweitens fordern die Unternehmer, auf Ausschreibungen bei der Vergabe von Marktprämien bis zu einer Solardach-Leistung von einem Megawatt zu verzichten, da diese „das Energiewende-Engagement von Gewerbe, Dienstleistung und Handel erheblich einschränken“.
Drittens fordert der gemeinsame Unternehmer-Appell eine „Abschaffung der anteiligen EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch und bei der Vor-Ort-Versorgung von Wohn- und Gewerbequartieren sowie bei ausgeförderten Solarstromanlagen.“ Damit solle geltendes EU-Recht umgesetzt werden.
EEG-Umlage auf Eigenverbrauch abschaffen!
Die Bundesregierung solle viertens „auf kostentreibende und gänzlich unverhältnismäßige neue Anforderungen an die Messung und Steuerbarkeit von PV-Kleinstanlagen“ verzichten. Diese seien überflüssig, da sie „weder die Netzstabilität, noch die Systemeffizienz erhöhen“. Schließlich sollten fünftens Standortrestriktionen zur Errichtung ebenerdiger Solarparks gelockert und Hybridnutzungen zum Beispiel von Landwirtschaft und Solarstromerzeugung erleichtert werden.
Marktforscher haben unterdessen vor einem Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe und dem vorzeitigen Aus von bis zu einer halben Million Solarstromanlagen für den Fall gewarnt, dass diese Nachbesserungen ausbleiben sollten. (HS)
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