Der TÜV Rheinland gibt wichtige Hinweise im Umgang mit Solaranlagen vor, während und nach Flutkatastrophen. Denn eine Solaranlage unter Wasser birgt Gefahren für Leib und Leben.
Angesichts der aktuellen Hochwasserkatastrophe in Bayern und in den ostdeutschen Bundesländern gibt der TÜV Rheinland wichtige Hinweise im Umgang mit Solarstromanlagen. „Wichtigste Regel ist: Solange die Installationen der Solaranlage beispielsweise im Keller noch unter Spannung stehen könnten, dürfen überflutete Räume niemals betreten werden“, warnt Willi Vaaßen, Solarexperte beim TÜV Rheinland. Denn solange Licht auf die Solarmodule fällt, stehen die Gleichspannungsleitungen und Anschlusspunkte zwischen den Modulen und dem Wechselrichter weiter unter Spannung, auch wenn das Wechselstromnetz vom Energieversorger abgestellt wurde. Wenn sich der Wechselrichter sowie der Anschluss an das Stromnetz im Keller oder anderen überfluteten Räumen im Gebäude befinden, besteht dann die Gefahr eines Stromschlags oder einer Knallgasexplosion. „Einzige Ausnahmen sind Anlagen, die über einen separaten Schalter stillgelegt werden können, der sich in der Nähe des Solargenerators im nicht überfluteten Bereich befindet“, erklärt Vaaßen.