Die Bundesnetzagentur hat verkündet, dass die EEG-Fördersätze für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von unter 750 Kilowatt stabil bleiben. Grund ist einen boomenden Zubaumonat im Dezember 2016. Dabei gab es einen spürbaren Vorzieheffekt.
„Im Dezember 2016 sind deutlich mehr Anlage in Betrieb genommen worden als in den Vormonaten. Angemeldet worden sind vor allem Anlagen, deren Vergütung seit Januar 2017 in Ausschreibungen ermittelt wird“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Ohne diesen starken Monat wären die Vergütungssätze aller Wahrscheinlichkeit nach angehoben worden.“ Die Fördersätze gelten für Anlagen, die im Zeitraum vom 1. Februar 2017 bis zum 30. April 2017 in Betrieb genommen werden. Seit dem 1. Oktober 2015 wurden die Fördersätze nicht mehr abgesenkt.
Hoher Zubau im Dezember 2016 durch Vorzieheffekt
Im Dezember 2016 war die neu installierte Leistung mit 441 Megawatt mehr als doppelt so hoch als in den Vormonaten. Seit dem Inkrafttreten des EEG 2017 im Januar 2017 müssen Solaranlagen, die eine installierte Leistung von mehr als 750 Kilowatt haben, sich an den Ausschreibungen beteiligen. Dies hat den üblichen Vorzieheffekt deutlich verstärkt, der vor Gesetzesänderungen oder Degressionsstufen stets auftritt. Von rund 441 Megawatt neu installierter Leistung im Dezember entfallen gut 316 Megawatt auf Solaranlagen, die mit der Änderung der Gesetzeslage ausschreibungspflichtig geworden wären.
Die Fördersätze für Strom aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 750 Kilowatt werden weiterhin gesetzlich festgelegt und monatlich angepasst. Hierbei ist nicht mehr der Zubau der letzten zwölf Monate entscheidend, sondern der Zubau des letzten halben Jahres, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. Von Juli bis Dezember 2016 wurden 1.013 Megawatt zugebaut. Ergebnis: Der auf ein Jahr hochgerechnete Zubau liegt mit 2015 Megawatt weiterhin unterhalb des gesetzlich festgelegten Korridors von 2.500 Megawatt. (nhp)
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