Betroffen sind demnach sowohl Unternehmen, die bereits einen Zuschlag erhalten haben als auch potentielle neue Bieter. Lieferketten sind unterbrochen, die Realisierung vieler Projekte steht in Frage. Bietern droht der pönalbewerte Verlust ihrer erhaltenen Zuschläge. Die Verkündung von Zuschlägen löst den Fristenlauf aus, dennoch müssen Bieter wissen, ob sie einen Zuschlag erhalten haben oder gegebenenfalls erneut bieten müssen.
Wegen des grassierenden Coronavirus und der Folgen lockert die Bundesnetzagentur nun die Ausschreibungsregeln für laufende und künftige Projekte. Bei Solarstromanlagen ist die Beantragung einer Zahlungsberechtigung bis auf weiteres vor der Inbetriebnahme der Anlage möglich, wenn die geplante Anlage als Projekt im Marktstammdatenregister erfasst ist, teilt die Behörde mit. So verfällt der Zuschlag nicht. Bei der Beantragung der Zahlungsberechtigung sind allerdings die Gründe zu nennen, die zu der Verzögerung geführt haben. (nhp)
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