Das Deutsch-französische Büro für erneuerbare Energien (DFBEE) hat die Anforderungen der Netzanschlussrichtlinien für Photovoltaikwechselrichter in Deutschland und Frankreich verglichen und dazu ein Memo veröffentlicht.
Während die Verschaltung der Module in Europa länderübergreifend recht ähnlich gehandhabt wird, sind die Anforderungen für den Netzanschluss des Wechselrichters jeweils landesspezifisch geregelt. Der deutsch-französische Normenvergleich beschreibt die geltenden Anforderungen und erklärt die Unterschiede. Auch die Ansätze zu Inselnetzbildung und 50,2-Hertz-Problematik sind in dem Papier enthalten. Grundsätzlich sind Geräte für den deutschen Markt, bezogen auf die Anforderungen der elektrischen Sicherheit und des Netzschutzes, auch konform für den französischen Markt. Als Ausnahme sind die besonderen Anforderungen für geerdete Photovoltaikanlagen zu beachten. Da die meisten Neuentwicklungen galvanisch nicht getrennte Geräte sind, ist dieses Thema nur selten relevant. Für den Nachweis (certificat de conformité) der VFR-Regelungen benötigt man eine Erklärung, dass die Frequenzgrenzen dementsprechend eingestellt werden können. Das Memo wurde vom DFBEE in Kooperation mit Bernd Kreitmeier vom Bureau Veritas Consumer Products Services erarbeitet. (Petra Franke)