Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat sich in den Chor der Kritiker des geplanten EEG 2021 eingereiht: „Mit dem vorliegenden umfassenden Entwurf hat der Gesetzgeber an einigen Stellen positive Impulse senden und kleinteilige Hürden beseitigen können“, kommentiert Präsidentin Simone Peter. „Dem gegenüber stehen jedoch negative Ansätze und Leerstellen, wodurch der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht im erforderlichen Ausmaß stattfinden kann.“
Strombedarf wird steigen, nicht sinken
Der BEE moniert unter anderem, dass sich der Entwurf an falschen Zahlen orientiert. Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen im Entwurf basieren auf den Annahmen des Klimaschutzprogramms, welche einen sinkenden Stromverbrauch auf rund 580 Terawattstunden zur Berechnung des 65-Prozent-Ziels im Jahr 2030 prognostizieren. Steigende Bedarfe an Ökostrom durch die Sektorkopplung führen aus Sicht des BEE jedoch zum Anstieg des Stromverbrauchs auf mindestens 740 Terawattstunden.
Negative Strompreise aus dem Gesetz nehmen
Zudem kritisiert der Dachverband, dass die bisherige Sechs-Stunden-Regel (§ 51 Absatz 1) die gewünschte Wirkung verfehlt und die Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebs erheblich verfehlt hat. Mit dem neuen Vorschlag, nach 15 Minuten negativen Preisen keine Marktprämie mehr zu gewähren, verschärft sich die Situation zusätzlich. Auch über die Direktvermarktung lässt sich das Problem der negativen Preise nicht lösen, da Prognosen zum Eintreffen negativer Preise zwar verlässlich, die Dauer von Phasen mit negativen Strompreisen aber nur schwer abzuschätzen sind. Der BEE fordert die vollständige Streichung des § 51 im EEG.
Verbesserungen bei der Marktprämie gefordert
Und: Für Neuanlagen soll ab 2023 die Marktprämie anhand des technologiespezifischen Jahresmarktwertes berechnet werden. Dadurch erfolgt die Umstellung von einer monatlichen auf eine jährliche Referenzperiode bei der gleitenden Marktprämie. Die vorgesehene Umstellung hat weitreichende Folgen in unterschiedlichem Ausmaß für die einzelnen EE-Technologien. Der BEE empfiehlt dringend eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Technologien bei der Umstellung auf eine jährliche Referenzperiode vorzunehmen.
Sonnensteuer abschaffen!
Heftig kritisiert der BEE die Sonnensteuer (EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Solarstrom). Die Selbstversorgung und Belieferung mit Solarstrom darf nicht länger durch die Sonnensteuer sowie neue administrative Hürden ausgebremst werden. Aus Sicht des BEE ist die Verschärfung der Smart-Meter-Pflicht sowie der verpflichtenden Fernsteuerbarkeit von solare Kleinstanlagen bereits ab einem Kilowatt abzulehnen, denn diese führen zu hohen Zusatzkosten bei den Anlagenbetreibern - ohne energiewirtschaftlichen Nutzen.
Der BEE kritisiert zudem, dass der Referentenentwurf nicht die europäischen EE-Richtlinie umsetzt. Die Beibehaltung der anteiligen EEG-Umlage auf Eigenverbrauch verstößt gegen Europäisches Recht und blockiert eine bürgernahe Energiewende. (HS)
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