Die Bundesnetzagentur hat zum Jahreswechsel verkündet, dass die EEG-Fördersätze für Photovoltaikanlagen nicht zusätzlich gekürzt werden. Das bezieht sich auf die Zeit vom 1. Januar bis zum 1. März 2016. Der Grund ist der geringe Zubau. Im November waren es nur rund 70 Megawatt.
Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit rund 1.400 Megawatt mehr als 900 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors. Dieser ist von 2.400 bis 2.600 Megawatt. Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaikanlagen werden nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) monatlich angepasst. Entscheidend hierfür ist der Zubau der letzten zwölf Monate. Bewegt er sich innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet.
70 Megawatt neu installiert im November
Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 1.400 Megawatt sogar ansteigt – dazu fehlen derzeit noch rund 500 Megawatt. Denn im Monat November 2015 lag der Zubau nur bei rund 70 Megawatt.
Hintergrund: Dachanlagen bis zehn Kilowatt erhalten demnach weiterhin 12,31 Cent pro Kilowattstunde.Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze sind die Zubauzahlen der Monate Dezember 2014 bis November 2015 berücksichtigt worden. In diesen Zahlen sind alle Meldungen in diesem Zeitraum enthalten – inklusive Nachmeldungen, teil die Bonner Netzagentur mit. (nhp)
In einer ursprünglichen Version hatten wir die Erlösobergrenze im Marktprämienmodell von 12,70 Cent pro Kilowattstunde veröffentlicht. Natürlich können theoretisch auch kleine Dachanlagen an der Direktvermarktung teilnehmen. In der Praxis ist das aber zu aufwändig, so dass die Betreiber die Einspeisevergütung wählen. Wir bitten, dieses Versehen zu entschuldigen.