Sogenannte historische Altmodule sind Paneele, die vor dem Zeitpunkt installiert sind, ab dem die Hersteller für das Recycling verantwortlich sind. Die GSE hat jetzt Richtlinien erlassen, mit denen sichergestellt werden soll, dass diese historischen Altmodule aus italienischen Solaranlagen auch tatsächlich entsorgt und recycelt werden.
Die Betreiber von geförderten Solaranlagen in Italien, die vor dem 30. Juni 2012 in Betrieb gegangen sind, müssen sich darauf einstellen, dass sie demnächst weniger von der Gestore dei Servizi Energetici (GSE) überwiesen bekommen. Denn die GSE als verantwortliche Behörde für die Abwicklung der Ökostromförderung in Italien hat in einer neuen Richtlinie festgelegt, dass ein Teil der Einspeisevergütung als Sicherheitsleistungen für das Modulrecycling einbehalten werden. Das berichtet New Energy Projects, ein auf den italienischen Photovoltaikmarkt spezialisiertes Beratungsunternehmen in München.
Ende Juni 2012 ist der Stichtag
Von der Richtlinie sind alle Betreiber von Solaranlagen betroffen, die eine Förderung aus dem Conto Energia I, II oder III bekommen. Zudem müssen auch Betreiber von Anlagen mit der neuen Regelung zurechtkommen, die nach dem Conto Energia IV gefördert wurden und deren Anlage vor dem Stichtag 30.6.2012 in Betrieb ging. Denn das ist der Stichtag, den das italienische Elektroaltgerätegesetz als Meldedatum für Hersteller von Solarmodulen vorsieht, die in Italien ihre Ware verkaufen. Außerdem gelten die neuen Regelungen der GSE für alle Konzentratoranlagen und ab Conto Energia V auch für innovativ integrierte Photovoltaikanlagen, da beide Segmente nicht vom Elektroaltgerätegesetz erfasst sind.
GSE behält Sicherheiten ein
Um sicherzustellen, dass die Module, die nicht vom Gesetz erfasst sind, auch entsorgt werden, behält die GSE zwölf Euro für jedes in den betroffenen Anlagen installierte Modul ein. Dieser Sicherheitsbetrag gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zehn Kilowatt. Von den größeren Anlagen behält die Behörde nur zehn Euro pro installiertes Modul ein. Das summiert sich für eine Freiflächen- oder Dachanlage schon mal auf 50.000 Euro pro Megawatt.
Recycling lückenlos dokumentieren
Erst wenn der Anlagenbetreiber eine lückenlose Dokumentation vorlegen kann, dass die installierten Module nach Ablauf der Lebensdauer der Anlage auch richtig entsorgt wurden, wird der Sicherheitsbetrag an die Betreiber ausgezahlt. In der Regel passiert das nach dem Ende des Förderzeitraums. Sollte die Anlage länger in Betrieb sein, wird die Sicherheitsleistung erst nach dem Rückbau und dem Nachweis der Entsorgung der Module ausgezahlt. „Die neue Richtlinie der GSE enthält wichtige Informationen, wie Anlagenbetreiber zu verfahren haben und welche Dokumente beizubringen sind, wenn Module während der Laufzeit getauscht werden oder eine Anlage rückgebaut wird“, weiß Andreas Lutz, Geschäftsführer von New Energy Projects. „Für den Informationsaustausch mit der GSE wird es ein neues Portal geben.“ Zudem erstellen die Münchner gerade einen Leitfaden, in dem sie alle Regelungen zum Modulrecycling in Italien in deutscher Sprache zusammenfassen.