Die Bundesnetzagentur hat nun die zweite Ausschreibungsrunde für 200 Megawatt Solaranlagenleistung nach dem novellierten EEG 2017 eröffnet. Auch Projekte auf Ackerland- und Grünlandflächen in Baden-Württemberg und Bayern sind teilnahmeberechtigt.
Ab dieser Runde können auch Gebote für Projekte auf Ackerland- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten der Länder Baden-Württemberg und Bayern abgegeben werden. Die beiden Bundesländer haben entsprechende Verordnungen erlassen: Für Baden-Württemberg sind pro Kalenderjahr Zuschläge mit einem Volumen von bis zu 100 Megawatt möglich, und Bayern erlaubt bis zu 30 Zuschläge, was maximal 300 Megawatt entspricht. Die Gebote müssen sich auf Projekte in benachteiligten Gebieten beziehen. Dies sind Gebiete, auf denen landwirtschaftliche Produktion durch naturbedingte Nachteile behindert ist. Andere Bundesländer haben bisher keine Verordnungen hierzu erlassen, so dass die Gebote dort auf die Flächen nach dem EEG beschränkt bleiben.
Für diesen Gebotstermin beträgt das Höchstgebot 8,91 Cent pro Kilowattstunde bei einem Ausschreibungsvolumen von 200 Megawatt. Die Gebote mit der niedrigsten Förderhöhe erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Wert entspricht. Bieter können ihre Gebote bis zum 1. Juni 2017, abgeben. Entscheidend ist dabei der Eingang bei der Bundesnetzagentur.
Weitere Informationen zu dieser zweiten Ausschreibungsrunde nach dem EEG finden sich unter: www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen17-2. (nhp)
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