Die Regeln für den Tausch defekter Komponenten von Photovoltaikanlagen in Italien sind veröffentlicht. Sie sollten genau eingehalten werden, sonst droht der Verlust der Einspeisevergütung.
Die für die Abwicklung der Solarstromförderung in Italien zuständige Behörde Gestore die Servici Energetici (GSE) hat jetzt endlich die Regelungen für den Tausch von defekten Anlagenkomponenten veröffentlicht. Das teilt das auf den italienischen Photovoltaikmarkt spezialisierte Beratungsunternehmen New Energy Projects in München mit. Die Anlagenbetreiber warten immerhin schon länger als ein Jahr auf die konkrete Festlegung der Regelungen, die schon im Mai 2015 erarbeitet und veröffentlicht, aber im Juli des gleichen Jahres gleich wieder zurückgezogen wurden.
Leistungssteigerung erlaubt
Zentraler Bestandteil des jetzt veröffentlichten Dekrets „Impianti fotovoltaici in esercizio Interventi di manutenzione e ammodernamento tecnologico“ ist die Regelung, dass durch den Tausch defekter Module die ursprüngliche Anlagenleistung steigen darf. Betrug die Leistung des Generators einst bis zu 20 Kilowatt, darf diese durch den Austausch defekter Module um bis zu fünf Prozent steigen. Bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 20 Kilowatt ist die Leistungssteigerung, die durch den Austausch von Modulen entstehen darf, auf ein Prozent begrenzt. Dabei muss der Anlagenbetreiber darauf achten, dass die Module, die er statt der defekten Paneele neu installiert, den Regelungen des Conto Energia 5 entsprechen. Das gilt vor allem für die zu diesem Zeitpunkt vorgegebenen Bedingungen für die Verwendung von Komponenten aus europäischer Herstellung.
Wechselrichter auf aktuellen Stand bringen
Diese Regelung gilt auch, wenn Wechselrichter ersetzt werden sollen. Beim Tausch der Leistungselektronik muss der Anlagenbetreiber außerdem darauf achten, dass die aktuell geltenden Industriestandards sowie die aktuell geltenden Anschlussbedingungen eingehalten werden, wie sie die Behörde für Elektrizität, Gas und Wasserversorgung (Autorità per l’Energia Elettrica, il Gas e il Sistema Idrico) vorgibt. Zudem müssen die neuen Wechselrichter den derzeit geltenden Betriebsvorschriften der Netzbetreiber entsprechen.
Meldefristen einhalten
Der Tausch von Modulen und Wechselrichtern ist der GSE innerhalb von 60 Tagen nach Beendigung der Instandsetzungsarbeiten mitzuteilen. Der Wechsel anderer Komponenten muss nicht bei der GSE angezeigt werden. An das Dekret sind die dazu notwendigen Formulare angehängt. Die Behörde will alle Daten der Komponenten haben inklusive der Angaben auf dem Typenschild. Das Dekret enthält auch Regelungen zum temporären Tausch von Modulen und Änderungen der elektrischen Konfiguration der Anlage sowie des Netzanschlusses. Es schreibt auch vor, wie Änderungen von gebäudeintegrierten Anlagen abgehandelt werden müssen und setzt auch die Regelungen zum Repowering der Anlagen fest.
Mit der Veröffentlichung des Dekrets haben die Betreiber von Solarananlagen in Italien etwas mehr Klarheit, wie der Tausch von Komponenten geregelt ist, auch wenn noch einige Fragen offen bleiben. „Die Einhaltung der Regeln ist sehr wichtig bei Änderungen an bestehenden Photovoltaikanlagen, damit der Fördertarif nicht gestrichen oder reduziert wird“, betont Andreas Lutz, Geschäftsführer von New Energy Project. Er hat einen Leitfaden erarbeitet, um den deutschsprachigen Investoren, Anlagenbetreibern und Dienstleistern einen Überblick über die in Italien geltenden Regelungen zum Komponententausch erarbeitet und veröffentlicht. (su)