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Bundesnetzagentur startet dritte Solarausschreibung

Die Bundesnetzagentur hat die dritte Ausschreibung von Solarparkleistung dieses Jahres gestartet. Projektiere können ihre Gebote noch bis zum 1. Oktober in Bonn einreichen.

Die Bundesnetzagentur hat die dritte Ausschreibung von Marktprämien für Photovoltaikanlagen dieses Jahres gestartet. Bis zum 1. Oktober können Projektierer ihre Gebote bei der Behörde in Bonn einreichen. Diese müssen bis Mitternacht dieses Tages dort eingegangen sein.

Es werden Marktprämien für Strom aus Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 182.479 Megawatt versteigert. Die eigentlich auszuschreibende Leistung, wie sie im EEG vorgesehen ist, wäre 200 Megawatt gewesen. Allerdings wird die Leistung von Freiflächenanlagen des vergangenen Jahres abgezogen, die außerhalb von Ausschreibungen installiert wurden. Das waren 2017 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 52,562 Megawatt. Dadurch verringert sich die auszuschreibende Leistung in diesem Jahr bei jeder Auktion um jeweils 17,521 Megawatt.

Maximalpreis gesunken

Wie die Vorherigen Ausschreibungen findet auch diese Auktion nach dem sogenannten Gebotspreisverfahren (Pay-as-bid) statt. Das heißt, jeder Projektierer, der in der Ausschreibung eine Marktprämie gewinnt, bekommt für den Solarstrom genau die Vergütung, die er im Rahmen der Ausschreibung geboten hat. Dabei kommen die Projekte zum Zuge, die für den Solarstrom den geringsten Preis verlangen. Dabei gilt eine Obergrenze für die Gebote in Höhe von 8,75 Cent pro Kilowattstunde und damit niedriger als in der vorhergehenden Runde.

Ausgeschlossen werden auch Gebote, die mit alten Formularen eingereicht werden. Denn die Bundesnetzagentur weißt ausdrücklich darauf hin, dass nur die aktuelle Formulare verwendet werden dürfen. Sie stehen zum Download auf der Internetseite der Behörde bereit.

Ackerflächen noch erlaubt

Auch in dieser Ausschreibung sind Projekte auf Acker- und Grünflächen in Baden-Württemberg und in Bayern zugelassen. Im Ländle steht dafür in diesem Jahr noch ein Kontingent von 74,249 Megawatt zur Verfügung. Der Freistaat hingegen begrenzt den jährlichen Zubau von Solarparks auf Ackerflächen auf 30 Anlagen mit jeweils einer Leistung von zehn Megawatt. Bisher haben hier 2018 bereits 26 Gebote in den vorherigen Ausschreibungen eine Marktprämie gewonnen, so dass für dieses Jahr nur noch vier Projekte einen Zuschlag bekommen können. (su)