Ab Januar 2017 beginnt die Einführung von digitalen Stromzählern. Das hat der Gesetzgeber nun beschlossen. Begonnen wird bei Verbrauchern, die mehr als 10.000 Kilowattstunden Strom jährlich verbrauchen, sowie EEG-Anlagen ab sieben Kilowatt Leistung.
Mit Verabschiedung durch den Bundesrat hat das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ nun die letzte Hürde genommen. Damit gibt es in Deutschland erstmals eine rechtsverbindliche Verpflichtung zum breiten Einbau so genannter moderner Messeinrichtungen, sprich digitaler Stromzähler. Außerdem zeichnet es einen Weg vor, wann und wie Smart Meter verpflichtend im Markt eingeführt werden. Darunter versteht der Gesetzgeber, dass der Zähler um ein Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway) erweitert wird. Mit dieser Steuerbox lassen sich EEG-Anlagen oder große Verbraucher steuern. Die verpflichtende Einführung beginnt ab Januar 2017.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE, kurz VDE-FNN, begrüßt das Gesetz. Vorausgegangen war eine fast fünfjährige Phase der politischen Diskussion. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende will die Bundesregierung in den Stromnetzen Erzeugung und Verbrauch stärker miteinander verknüpfen. Wie sich bereits in den Entwürfen des Gesetzes andeutete, wird die Einführung stufenweise erfolgen.
Ausweitung auf kleinere Verbraucher bis 2021
Begonnen wird bei Großverbrauchern, die mehr als 10.000 Kilowattstunden Strom jährlich verbrauchen, sowie EEG-Anlagen ab sieben bis 100 Kilowatt installierter Leistung. Im Jahr 2017 ist eine Ausweitung des verpflichtenden Rollout bis hin zu Verbrauchern mit mindestens 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch im Jahr 2021 vorgeschrieben. VDE|FNN begrüßt dieses Vorgehen, da so verbindlich der Startschuss für die bundesweite Einführung dieser neuen Infrastruktur fällt.
Das Gesetz legt unter anderem technische Vorgaben für intelligente Messsysteme (Smart Meter) fest. Der Datenschutz wurde verbindlich geregelt: Verbraucher erhalten demnach zum Beispiel Informationen über den realer Energieverbrauch sowie Informationen über die Nutzungszeit. Auch Kleinerzeugungsanlagen mit mehr als einer bis einschließlich sieben Kilowatt elektrischen Leistung werden nun in den Digitalisierungsansatz einbezogen. Betroffen sind aber nur Neuanlagen.
Datenspeicherung kritisch
Auch die Elektromobilität wird in den Änderungen stärker berücksichtigt. VDE-Sparte begrüßt den Ansatz, da das neue Messsystem demnach ein wesentlicher Stützpfeiler bei der Bewältigung der Herausforderungen durch die Energiewende werden kann. Das Verbrauchs- und Einspeisewerte jeweils 24 statt 12 Monate gespeichert werden müssen, sieht der VDE-FNN allerdings als kritisch: Dies führe zu weiteren Verzögerungen, denen nur ein geringer Nutzen gegenüber stehe, erklären der Ingenieursverband. (N. Petersen)