Das Bundeswirtschaftsministerium rudert beim umstrittenen Paragrafen 118 der Nabeg-Novelle zurück. Speichertechnologien, die Strom in Gas umwandeln und nach Bedarf wieder zur Verfügung stellen, müssten dann doch keine Netznutzungsentgelte entrichten.
Die Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes, kurz Nabeg, die am 4. April vom Bundestag verabschiedet wurde, könnte in einem wichtigen Punkt geändert werden. Das Bundeswirtschaftsministerium signalisierte, den umstrittenen Paragrafen 118 überarbeiten zu wollen. Mit diesem Paragrafen wurden en passant Power-to-Gas und andere Speichertechnologien regulatorisch zu Grabe getragen.
Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) begrüßt diese Änderung. Wie Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES sagte: „Der Aufschrei in Industrie und Stadtwerken aber auch bei Abgeordneten und Bundesländern war laut. Es ist sehr zu begrüßen, dass im Bundesministerium dieser Ruf angekommen ist und die Rechtsänderung wieder umgestoßen werden soll.“
Der BVES setzt sich weiter für eine rechtliche Klarstellung des Paragrafen 118 der Nabeg-Novelle ein. (PF)