Der Große Rat von Basel lehnt eine verpflichtende Installation von Solaranlagen ab. Mit knapper Mehrheit stimmte das Parlament des Stadtkantons gegen einen entsprechenden Antrag aus den Reihen der Grünen.
Mit knapper Mehrheit hat der Große Rat des Kantons Basel-Stadt den Vorstoß von Vertretern der Grünen abgelehnt, die Hauseigentümer der Stadt zur Installation von Solaranlagen auf ihren Dächern zu verpflichten. Insgesamt 44 Abgeordnete des Kantonsparlaments stimmten für die Vorlage. Allerdings stimmten 47 Abgeordnete gegen die Solarpflicht. Drei Abgeordnente enthielten sich der Stimme, darunter auch ein Vertreter des grünen Bündnisses, aus dessen Reihen der Vorschlag stammte. Drei Vertreter der Grünen waren nicht zur Abstimmung erschienen. Zusätzlich fehlten an diesem Tag zwei Abgeordnete der SP.
Bedingungen in Basel sind gut
Bereits im Juli des vergangenen Jahres hatte der Große Rat den Vorstoß zur Stellungnahme an die Kantonalregierung verwiesen. In ihrer Antwort verweist der Regierungsrat auf die ohnehin schon guten Rahmenbedingungen in Basel für den Bau von Photovoltaikanlagen. Das führe dazu, dass die Hauseigentümer auch ohne Verpflichtung Solaranlagen installieren, wenn sie wirtschaftlich sind und die Investitionssumme aufgebracht werden kann.
Zudem hat die Stadt in der Aktion Solarkraftwerk Basel die Förderung für die Dachdämmung verdoppelt, wenn eine Solaranlage installiert wird. Die Stadtverwaltung hat außerdem 450 Eigentümer von Häusern mit großen Dachflächen angeschrieben und sie aufgefordert, eine Solaranlage zu installieren und eine Erstberatung angeboten. Immerhin 120 Liegenschaftseigentümer sind auf dieses Angebot eingegangen.
Eingriff ins Privateigentum
Der Regierungsrat lehnte die verpflichtende Installation von Solaranlagen vor allem aus zwei Gründen ab: Zum einen werden mit dem am 1. Oktober 2017 in Kraft getretenen revidierten Energiegesetz Solaranlagen stark gefördert und die Eigenerzeugung von Strom bei Neubauten ohnehin verlangt. Zum anderen ist eine Verpflichtung zur Solaranlage ein Eingriff in die Eigentumsrechte des Hausbesitzers. (su)