Der Einbau von Smart Metern in Deutschland steht bevor. Zunächst sind Großverbraucher dran. Verbraucherschützer kritisieren, dass Haushalte mit geringem Verbraucht sich nicht gegen den Einbau wehren können. Auch wenn der Zähler nur Mehrkosten bedeutet.
Das Bundeswirtschaftsministerium plant den Einbau von Smart Metern in Deutschland. Demnach sollen ab dem Jahr 2017 erst einmal Großverbraucher und ab dem Jahr 2020 Privathaushalte zum Einbau intelligenter Stromzähler und Messsysteme verpflichtet werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) lehnt dieses Vorhaben ab. Sie fordert den Einbau von Smart Metern nur auf freiwilliger Basis einzuführen.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen alle Haushalte mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden ein intelligentes Messsystem bekommen. Alle anderen Haushalte sollen schrittweise mit intelligenten Zählern ausgerüstet werden. Brisant ist: Die Netzbetreiber dürfen auch Haushalte, die weniger als 6.000 Kilowattstunden verbrauchen, nach eigenem Ermessen mit intelligenten Messsystemen ausstatten – ohne dass die Verbraucher dem widersprechen können. „Hightech in den Kellern bringt den Verbrauchern kaum Mehrwert, dafür aber dauerhafte Kosten “, erklärt Klaus Müller, Vorstand des VZBV.
Kosten von bis zu 100 Euro pro Jahr
Verbrauchern bringt der Einbau von Smart Metern keine direkten finanziellen Vorteile, da die dafür notwendigen Tarife bislang nicht angeboten werden. Stattdessen fallen jährliche Kosten von bis zu 100 Euro an, rechnen die Verbraucherschützer vor. Auch stiegen die Netzentgelte aufgrund der Kostenbestandteile, die als netzdienlich eingestuft und damit über die Anreizregulierung finanziert werden. Dies betreffe beispielsweise auch die Steuerungstechnik der Photovoltaikanlagen.
„Zudem werden mit Smart Metern massenhaft sensible Daten gesammelt. „Es ist ein Novum, dass Verbraucher zur Preisgabe von Daten quasi gezwungen werden und dem nicht widersprechen können“, sagt Müller. Die Zwangsdigitalisierung durch die Kellertür sei der falsche Weg.
Wer trägt die Investitionskosten?
Brisant ist demnach auch, dass es laut Gesetzentwurf für Mieter auch zu einem Wegfall der Wahlfreiheit bei der Wahl des Messstellenbetreibers kommt. Damit können Vermieter in Zukunft unabhängig von der jeweiligen Verbrauchsgröße beschließen, das gesamte Haus auf intelligente Messsysteme umzustellen.
Allerdings gibt es bei dem derzeitigen Gesetzentwurf der Regierung noch einige Baustellen, wie der Branchenverband BDEW betont. Zu den offenen Fragen gehöre unter anderem die Refinanzierung der Investitionskosten bei den Messstellenbetreibern. Vor allem die erste Phase des Rollouts, in der der Aufbau der nötigen Technologie erfolgt, führe zu hohen Investitionen, erklärt der Verband. (Niels H. Petersen)