Die reduzierte EEG-Umlage auf den eigenen Strom aus Anlagen mit Kraftwärmekopplung, kurz KWK, läuft Ende 2017 aus. Bislang waren nur 40 Prozent der Ökostromumlage fällig, ab Januar 2018 ist erstmal die volle EEG-Umlage abzuführen.
Weiterhin befreit von der EEG-Umlage sind allerdings Bestandsanlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden. Es sei abzusehen, dass die EU-Kommission bis Jahresende über eine Anschlussregelung entscheiden werde, teilte der Verband Asue mit.
Dementsprechend strebt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine neue Reglung an, über die möglichst in 2018 noch entschieden werden soll und die rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten könnte. Das BMWi hat bereits für folgende Punkte angekündigt, mit der EU-Kommission zu verhandeln: über die stromkosten- oder handelsintensive Branchen, für KWK-Anlagen einer bestimmten Volllaststundenzahl und für KWK-Anlagen mit weniger als ein Megawatt elektrische Leistung.
Der Asue macht darauf aufmerksam, dass bis zur Verabschiedung der Neuregelung für die Strommengen, die dem Eigenverbrauch dienen, die volle EEG-Umlage zu zahlen sei. Eventuelle Rückerstattungen können demnach erst mit der Verabschiedung und beihilferechtlichen Überprüfung einer neuen Regelung beansprucht werden. (nhp)