120 Millionen Franken liegen im kommenden Jahr im Fördertopf, mit dem die Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen ausgezahlt wird. Dazu kommt noch ein Budget für die Auszahlung der KEV. Hier werden voraussichtlich Anlagen berücksichtigt, die bereits spätestens am 11. Januar 2012 angemeldet wurden.
Das Bundesamt für Energie (BFE) in Bern hat die Förderkontingente für Solaranlagen für das nächste Jahr veröffentlicht. Demnach werden 2018 endlich auch Betreiber von Anlagen eine kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) bekommen, deren Generator bereits seit spätestens 11. Januar 2012 auf der Warteliste steht. Damit könne eine Solarstromleistung zwischen 65 und 70 Megawatt gefördert werden, haben die Beamten im BFE ausgerechnet. Davon sind 45 bis 50 Megawatt Anlagenleistung bereits am Netz. Nur etwa 20 Megawatt der Anlagenleistung, die im betreffenden Zeitraum zur KEV angemeldet sind, sind noch nicht gebaut.
Förderung für 80 Megawatt Leistung
Die KEV gibt es allerdings nur noch für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt. Betreiber kleinerer Generatoren bekommen in Zukunft nur noch die Einmalvergütung, also einen Zuschuss in Höhe von maximal 30 Prozent der Investitionskosten. Für diese Einmalvergütung stehen im kommenden Jahr insgesamt 120 Millionen Franken zur Verfügung. Davon sind 100 Millionen Franken für die Einmalvergütung für kleine Anlagen mit einer Leistung von 100 Kilowatt reserviert. Deren Betreiber haben nicht mehr die Option, sich für den Investitionszuschuss oder die KEV zu entscheiden, sie bekommen automatisch die Einmalvergütung. Das BFE geht davon aus, dass mit diesem Förderkontingent etwa 80 Megawatt Anlagenleistung gefördert werden können. Zunächst werden die Generatoren mit einem Investitionszuschuss bedacht, die schon jetzt angemeldet sind. Für Neuanmeldungen nach dem Jahreswechsel geht das BFE vor einer Wartezeit von mindestens 2,5 Jahren aus, bis die Anlagenbetreiber ihre Einmalvergütung erhalten.
20 Millionen Franken für Großanlagen
Betreiber von Anlagen zwischen 100 Kilowatt und 50 Megawatt haben immer noch die Option, sich zwischen Investitionszuschuss und KEV zu entscheiden. Optieren sie für den Investitionszuschuss, können sie auf einen Anteil aus dem Resttopf der Förderung hoffen, der mit 20 Millionen Euro gefüllt ist. Mit diesem Geld können etwa 40 Megawatt Leistung von Anlagen gefördert werden, die bereits beim BFE angemeldet sind. Künftige Betreiber von großen Photovoltaikanlagen können zwar ebenfalls die Einmalvergütung erhalten. Das BFE geht allerdings davon aus, dass hier die Wartezeit mindestens sechs Jahre beträgt, da zuerst die Anlagen berücksichtigt werden, die jetzt schon angemeldet sind.
Außerdem hat das BFE auch ein Faktenblatt veröffentlicht, in dem die künftige Förderung der Photovoltaik in der Schweiz detailliert erklärt ist. (su)