Die Landesregierungen von Bayern und Baden-Württemberg haben jeweils eine Verordnung erlassen, in der sie den Bau von Solaranlagen auf Acker- und Grünlandflächen zulassen. Projektierer können jetzt solche Gebiete in ihre Planung mit einbeziehen. Es gelten aber einige Einschränkungen.
Bleiben Sie stets aktuell – mit unserem Newsletter!
Die Bayerische und die Baden-Württembergische Landesregierung öffnen die Flächenkulisse für den Bau von Solarparks über die im EEG vorgesehenen Gebiete hinaus. Das Kabinette in München und Stuttgart haben beschlossen, dass in ihren Bundesländern künftig auch Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten errichtet werden dürfen. Damit können Projektierer diese Gebiete bei der Teilnahme an den Ausschreibungen mit einbeziehen. Die Entscheidung beruht auf einer Regelung im Paragraph 37 Absatz 2 des EEG, wonach jede Landesregierung selbst entscheiden darf, ob sie den Bau von Solarparks auf solchen Acker- und Grünlandflächen zulässt oder nicht. Grundsätzlich sieht das EEG nur die Zulassung von Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen und auf 100 Mieter breiten Randstreifen von Autobahnen und Schienenwegen.
Landwirtschaft und Naturschutz mit einbezogen
Allerdings beschränkt die Bayerische Landesregierung die Nutzung von Acker- und Grünflächen für den Bau von Solaranlagen auf maximal 30 Projekte pro Jahr. Diese Beschränkung bezieht sich allerdings auf die Bezuschlagung im Ausschreibungsverfahren. Es dürfen mehr Projekte auf solchen Flächen geplant werden, so lange die Summe von 30 in einem Jahr noch nicht erreicht ist. Damit will München die Flächenkonkurrenz zwischen Photovoltaik und Landwirtschaft verhindern. Ausgeschlossen sind zudem Flächen, die als Natura 2000 Gebiete eingestuft oder Teil eines Biotops im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind. „Es ist Anliegen der Bayerischen Staatsregierung, die erneuerbaren Energien so landschaftsverträglich wie möglich auszubauen“, begründet Ilse Aigner, Wirtschafts- und Energieministerin von Bayern, die Regelung.
Stuttgart sieht das etwas lockerer. Das dortige Umwelt- und Energieministerium öffnet mit der Verordnung insgesamt etwa 900.000 Hektar in benachteiligten Gebieten für den Bau von Solarparks. Das sind immerhin etwa zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Baden-Württemberg. Doch Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller geht davon aus, dass jährlich maximal nur 200 Hektar zur Photovoltaiknutzung vorgesehen sind. Er sieht dabei die Grenze bei 100 Megawatt pro Jahr.
Die Kommunen haben das letzte Wort
Zwar können die Landesregierungen die Acker- und Grünlandflächen zur Nutzung freigeben. Ob die Solarparks auf diesen Flächen tatsächlich zugelassen werden, hängt von der Bauleitplanung der zuständigen Kommune ab, ganz davon abgesehen, dass es auch in der bundesweiten Ausschreibung erfolgreich sein muss. Die Sorge der Nutzungskonkurrenz mit der Landwirtschaft hegt Umweltminister Untersteller dabei nicht. Er geht davon aus, dass die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes in der kommunalen Planung ausreichend berücksichtigt werden.
Lesen Sie im Teil 2 der Serie, welche Ziele die Landesregierungen mit der Verordnung verfolgen.